Bei Privatpersonen genügt es, Nebenkostenabrechnungen, Kreditkartenabrechnungen usw. 3 Jahre aufzubewahren. Rechnungen, die Du mal steuerlich geltend gemacht hast, müssen lt. HGB 10 Jahre aufbewahrt werden, da das Finanzamt innerhalb dieser Zeit noch Außenprüfungen machen kann.