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Thema: Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig

  1. #11
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    Das lese ich ja jetzt erst...
    Ich habe in der Zeit von ca 2006 / 2007 - 2011 / 2012 einen PKW finanziert.
    Heisst das, dass ich diesbezüglich noch Ansprüche auf erstattung von Bearbeitungsgebühren hätte?
    Und wenn ja, reicht zur Verschiebung der Verjährungsfrist ein Einschreiben von mir persönlich mit der Bitte um Rückerstattung vor dem 31.12.2014?

  2. #12
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    1. Ja, Du hast Anspruch auf Rückerstattung
    2. Nein, die Bank muss bis zum 31.12. bezahlen oder schriftlich auf die Verjährung verzichten
    3. Um Sicherheit zu haben, musst Du einen Anwalt oder Ombudsmann einschalten - denn in Deinem Schreiben setzt Du der Bank eine Frist von 10 Tagen, innerhalb derer sie reagieren soll. Passiert das nicht, wird es sehr knapp!
    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

  3. #13
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    Zitat Zitat von Steffi70 Beitrag anzeigen
    1. Ja, Du hast Anspruch auf Rückerstattung
    2. Nein, die Bank muss bis zum 31.12. bezahlen oder schriftlich auf die Verjährung verzichten
    3. Um Sicherheit zu haben, musst Du einen Anwalt oder Ombudsmann einschalten - denn in Deinem Schreiben setzt Du der Bank eine Frist von 10 Tagen, innerhalb derer sie reagieren soll. Passiert das nicht, wird es sehr knapp!
    Danke Steffi.

    Und woher komme ich an so einen Ombudsmann? (die arbeiten doch, für mich, kostenfrei oder?).
    Sorry, ich kenne mich überhaupt nicht mit so etwas aus

  4. #14
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    Du kannst per Google herausfinden, welcher Ombudsmann für welche Bank zuständig ist. Dem würde ich den Fall per Einschreiben schicken und parallel das Schreiben an die Bank. Oder wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, fragst Du vorher einen Anwalt.
    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

  5. #15
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    Das ist meiner Meinung nach falsch, das Schreiben muss bis zum 31.12. bei der Bank eingegangen sein (optimal - Einschreiben mit Rückschein). Die Banken schaffen es derzeit nicht, alle Anfragen bis zum 31.12. zu bearbeiten (wie auch) und im Zweifelsfall bekommst du ein Standardschreiben, mit dem dir der Eingang bestätigt wird, und dein Anspruch in den nächsten Wochen geprüft wird.

    [QUOTE=Steffi70;3678122]
    2. Nein, die Bank muss bis zum 31.12. bezahlen oder schriftlich auf die Verjährung verzichten
    Somewhere along the way, you decided I was worth saving. I wanted to thank you for that. *aaawww*

  6. #16
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    Nein, das war schon korrekt.
    Wenn die Verjährung nicht durch eine Klage, Einschaltung des Ombudsmannes oder auch durch einen gerichtlichen Mahnbescheid unterbrochen wird, sind alle Ansprüche verfallen-bzw die Ansprüche, bei denen die Bearbeitungsgebühren in den Jahren 2004-2011 erhoben wurden. Und die Bearbeitungsgebühren, die in 2004 vor mehr als 10 Jahren erhoben wurden (z.B. November 2004) sind nun schon verjährt, wenn nichts der obigen Dinge eingeleitet wurde.

    Und ja, die Banken haben alle Hände voll zu tun, aber soo überraschend kam das nun auch nicht für die Banken und einige versuchen die Sache einfach auszusitzen, damit die Verjährung eintritt.

  7. #17
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    Nein, das Schreiben reicht definitiv NICHT!!!! Darauf bauen die Banken und setzen darauf, dass in vielen Fällen die Verjährung eintritt, weil nicht richtig gemahnt wurde, s. Link:

    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/
    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

  8. #18
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    Wow, gut, dass ich nochmal in den Thread geguckt habe!

    Ich habe mit Frist um die Erstattung der Summe gebeten und zurück kam ein Schreiben, dass die Bank bittet nicht zu mahnen und sie auf die Verjährung verzichten. Muss ich da noch etwas tun?

  9. #19
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    Wenn Sie ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichten, sollte das reichen. Ich habe sicherheitshalber noch den Ombudsmann angeschrieben, kostet ja nur das Porto. Jetzt heißt es abwarten ...
    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

  10. #20
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    Habe gerade mal geschaut. Der Dahrlensvertrag wurde 2006 geschlossen und es sind Berabeitungsgebühren in Höhe von 258 Euro aufgeführt.
    Habe mich gerade bei Google schlau gemacht und dort steht, dass es strittig ist ob das Einschreiben zum Ombudsmann zur Fristhemmung schon ausreicht. Ich befürchte jetzt, dass es dann zeitlich für mich zu knapp wird und überlege online einen Mahnantrag zu stellen.

    Edit: habe gerade beim zuständigen Ombudsmann angerufen und dort wurde mir gesagt, dass der Eingang der Post ausreicht um die Frist zu schieben
    Puh, zum Glück habe ich den Thread gelesen und lieben Dank noch mal an die Erstellerin
    Geändert von Exuser69 (12.12.14 um 14:38:05 Uhr)

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