Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 28

Thema: Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    24.11.09
    Ort
    Westzipfel
    Beiträge
    2,400

    Standard Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig

    Dieses Gerichtsurteil aus der letzten Woche findet in den Medien viel zu wenig Aufmerksamkeit. Ich denke, der ein oder andere von Euch kann hier eine Menge Geld zurückfordern:

    https://www.test.de/Kreditbearbeitun...och-4444333-0/

    Dieses Urteil gilt für alle Finanzierungen - also Privatkredite, PKW-Finanzierungen über Herstellerbank, Immobilien etc.

    Liebe Grüße
    Steffi
    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

  2. #2
    Registriert seit
    14.12.11
    Beiträge
    2,068
    Steffi, vielen Dank für die Erinnerung, ich habe mir gerade die Musterbriefe ausgedruckt .

    Heute Abend werde ich gleich nachschauen und ich werde denen keinen Cent schenken!
    Wir haben uns mal das Recht rausgenommen, 18€ Bearbeitunsgebühr nicht zu bezahlen.
    Ich wollte die schriftliche Begründung dafür, da in einem effektiven Zinssatz die Bearbeitungsgebühr meines Wissens nach enthalten ist.
    Begründung gab es keine, der Betrag wurde uns für 1 Jahr erlassen, danach mussten wir diese Gebühr bezahlen.
    Das ärgert mich heute noch, dass ich mich nach dem ersten Erlass nicht nochmals auf die Hinterfüße gestellt habe.

  3. #3
    Registriert seit
    18.04.05
    Ort
    Passau, Niederbayern
    Beiträge
    8,489
    Ich habe bereits 2013 versucht, mir die Bearbeitungsgebühren zurückzuholen und erhielt prompt eine Absage von meiner Autobank. Im Mai 2014 hat der BGH dann entschieden, dass Bearbeitungsgebühren unzulässig sind und ich habe mein Glück nochmal versucht. Der Vertrag mit der Autobank war noch nicht verjährt, der Vertrag mit der Hausbank war zu dem Zeitpunkt verjährt. Die Autobank hat mich erst mal mit blabla abgefertigt, die Hausbank verwies auf Verjährung.

    Ich hab dann einen Rechtsanwalt für Bankenrecht gegen die Autobank eingeschaltet. Auf den ersten Brief des RA bot man mir 70 % an, die hab ich abgelehnt. Auf den 2. Brief folgte dann recht zügig die Zahlung der Bearbeitungsgebühren + 5 % Zinsen. Den Anwalt mussten sie natürlich auch noch bezahlen. Für mich war das Prozedere mit dem minimalen Aufwand von 3 E-Mails mit dem RA, 0,60 EUR Briefporto und 4 Wochen Wartezeit verbunden.

    Meine Hausbank habe ich dann dem BGH Urteil zur Verjährung angeschrieben. 2 Tage nach Posteingang meines Schreibens bei der Bank war die Bearbeitungsgebühr inkl. Zinsen auf meinem Konto.

    Insgesamt habe ich 800 EUR Bearbeitungsgebühren zurückgeholt.

    Ich kann jedem nur empfehlen, sich nicht hinhalten zu lassen, keine 50 % oder 70 % zu akzeptieren und ggf. den Anwalt einzuschalten. Ich habe gleich einen Anwalt für Bankenrecht gewählt, der muss nicht mal vor Ort sein, man kann alles telefonisch oder per E-Mail abwickeln. Ist also echt kein Aufwand und auch kein Risiko.
    "Was ich morgen kann besorgen, hat auch Zeit bis übermorgen!"

  4. #4
    Registriert seit
    24.11.09
    Ort
    Westzipfel
    Beiträge
    2,400
    Genau so mache ich das auch. Meine Schreiben mit dem Urteil sind seit heute morgen schon per Einschreiben unterwegs und in zwei Wochen folgt dann notfalls die Einschaltung des Rechtsanwaltes.

    Lieben Gruß
    Steffi
    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

  5. #5
    Registriert seit
    22.09.05
    Beiträge
    26,123
    Darf ich mal fragen, wo sehe ich die Gebühren und ob welche verlangt werden? Sind die u.U. versteckt?

  6. #6
    Registriert seit
    24.11.09
    Ort
    Westzipfel
    Beiträge
    2,400
    Bei mir sind die Gebühren separat als Bearbeitungsgebühr aufgeführt und mit dem ensprechenden Prozentsatz (3 %) gelistet. Soviel ich weiss, ist das auch immer so. Es gibt allerdings Verträge, bei denen keine Gebühren erhoben wurden - und seit dem 1. Urteil ist das auch ohnehin nicht mehr der Fall.

    Viele Grüße
    Steffi
    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

  7. #7
    Registriert seit
    22.09.05
    Beiträge
    26,123
    Wir haben im Sommer letzten Jahres unsere Baufi gemacht, brauch ich das dann nicht mehr prüfen, ob da Gebühren berechnet wurden? Soweit ich mich erinnere, waren keine aufgelistet. Vielleicht kann mir das jemand sagen, ohne dass ich nachschauen gehen müßte?

  8. #8
    Registriert seit
    12.08.11
    Beiträge
    1,398
    Wow, gut, dass ich nochmal in den Thread geguckt habe!

    Ich habe mit Frist um die Erstattung der Summe gebeten und zurück kam ein Schreiben, dass die Bank bittet nicht zu mahnen und sie auf die Verjährung verzichten. Muss ich da noch etwas tun?

  9. #9
    Registriert seit
    24.11.09
    Ort
    Westzipfel
    Beiträge
    2,400
    Wenn Sie ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichten, sollte das reichen. Ich habe sicherheitshalber noch den Ombudsmann angeschrieben, kostet ja nur das Porto. Jetzt heißt es abwarten ...
    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen: Egal wie gut Du spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

  10. #10
    Registriert seit
    06.10.10
    Ort
    NRW
    Beiträge
    7,428
    Habe gerade mal geschaut. Der Dahrlensvertrag wurde 2006 geschlossen und es sind Berabeitungsgebühren in Höhe von 258 Euro aufgeführt.
    Habe mich gerade bei Google schlau gemacht und dort steht, dass es strittig ist ob das Einschreiben zum Ombudsmann zur Fristhemmung schon ausreicht. Ich befürchte jetzt, dass es dann zeitlich für mich zu knapp wird und überlege online einen Mahnantrag zu stellen.

    Edit: habe gerade beim zuständigen Ombudsmann angerufen und dort wurde mir gesagt, dass der Eingang der Post ausreicht um die Frist zu schieben
    Puh, zum Glück habe ich den Thread gelesen und lieben Dank noch mal an die Erstellerin
    Geändert von Exuser69 (12.12.14 um 14:38:05 Uhr)

Ähnliche Themen

  1. NRW-Troyaner unzulässig
    Von Blondfrapperl im Forum Gelesen & gehört
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.02.08, 11:04:14

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •