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Thema: Geschenkt ist geschenkt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nunja, die Erbstücke sind ja erst durch die Hand seiner Mutter in seine Hand gelangt, und sie wusste in jedem Fall, dass er mir die Sachen schenken wollte.
    Sie hätte doch damals schon sagen können- nein, die Sachen möchte ich für den Fall der Fälle mal für mich behalten (zumal die mich eh noch nie recht leiden konnte und bestimmt nicht dachte, dass die Sachen in der Familie bleiben).

  2. #2
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    Ich würde die Sachen so schnell wie möglich los werden wollen

    Sie haben materiell keinen lebenswichtigen Wert wie eine Eigentumswohnung, in der man wohnt, oder so.

    Aber sie haben so einen schlechten Erinnerungswert oder "Karma" wie manche sagen würden, dass die mich doch ständig an diesen Menschen erinnern würden, den ich gerne ausblenden möchte.

    Eine Schmink-Kommode und ein Schmink-Stuhl, die lassen sich doch ohne ersetzen, ohne ein Sparbuch auflösen zu müssen. Weg damit und weg mit den schlechten Erinnerungen.

  3. #3
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    Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gehauen werde: es sind Familienerbstücke und ihr habt keine langjährige Ehe geführt. Ich hätte ein flaues Gefühl sowas zu behalten und würde es zurückgeben. Auch wenn es weh tut.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fluttershy Beitrag anzeigen
    Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gehauen werde: es sind Familienerbstücke und ihr habt keine langjährige Ehe geführt. Ich hätte ein flaues Gefühl sowas zu behalten und würde es zurückgeben. Auch wenn es weh tut.
    So sehe ich es auch....

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fluttershy Beitrag anzeigen
    Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gehauen werde: es sind Familienerbstücke und ihr habt keine langjährige Ehe geführt. Ich hätte ein flaues Gefühl sowas zu behalten und würde es zurückgeben. Auch wenn es weh tut.
    Ich auch.
    Alles andere: Behalten.
    Aber Erbstücke: das ist wirklich ein anderer Schnack.

  6. #6
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    "bis dann und dann kriegst du das hin, sonst kommen wir die holen". ....

    ja, ich kriege das hin, klar ..ihr könnt sie abholen ( aber vorher würde ich sie schlammgrün oder k...braun oder lila gesprenkelt anstreichen)

  7. #7
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    Ich bin grundsätzlich für Loslassen und Machtkämpfe vermeiden (lädt nur negativ auf), aber echt mal: Wer gibt Erbstücke, an dener er/sie hängt, der Freundin des Sohnes und überlässt sie ihr weiter nach der Trennung? Mir kommt es vor, als würden die Möbel jetzt gerade gut ins Kinderzimmer passen und werden deshalb zurückgefordert. Schon die Art der Forderung spricht dafür. Ginge es um Emotionales bezüglich der verstorbenen Mutter/Großmutter, wäre doch eher ein offenes Gespräch inkl. Ersatzangebot angebracht.
    Allerdings würde ich die Möbel nur behalten, wenn ich sie wirklich lieb gewonnen hätte, eintauschen gegen Bares finde ich eher zweifelhaft. Dann lieber bedingungslos zurückgeben.
    Choose your battles wisely

  8. #8
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    Schau mal hier:
    http://www.sueddeutsche.de/leben/ver...t-oder-1.63551

    Die Idee mit Zurückgeben gegen Wertausgleich finde ich irgendwie ganz gut *g*
    Liebe Grüße, Michaela

    In der Ruhe liegt die Kraft.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Michaela Beitrag anzeigen
    Schau mal hier:
    http://www.sueddeutsche.de/leben/ver...t-oder-1.63551

    Die Idee mit Zurückgeben gegen Wertausgleich finde ich irgendwie ganz gut *g*
    Ich auch

    Nach zwei Jahren kann ja kein großer emotionaler Wert bei Ex und seiner Mutter bestehen, denen ist das halt jetzt wieder eingefallen, eben für die kleine Tochter, so nach dem Motto, die Oma hatte doch mal so einen Frisiertisch
    Nee, ich kann das mit Erbstücken, die eine ideellen Erinnerungswert haben schon verstehen und würde nach einer Trennung, auf Anfrage das auch gleich zurückgeben, aber doch nach Jahren nicht, da kann mir keiner mit Tränen und Karma kommen, mit Wertausgleich Ja, da kann man ja auch sehen, das es Ernst gemeint und wichtig für die Familie ist, aber doch nicht so, nee ich würde die nicht einfach so rausrücken

  10. #10
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    Zitat Zitat von Michaela Beitrag anzeigen
    Schau mal hier:
    http://www.sueddeutsche.de/leben/ver...t-oder-1.63551

    Die Idee mit Zurückgeben gegen Wertausgleich finde ich irgendwie ganz gut *g*
    Durchaus... aber dafür müsste ich ja erstmal klar haben, dass ich auf der rechtlich sicheren Seite stehe.

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