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Thema: Zahnarztrechnung, kennt sich jemand aus?

  1. #11
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    Irrtum, war schon spät gestern. Ab 2,4 aufwärts muss begründet werden. Bis 3,5 übernehmen u. U. die PKV en. Alles oberhalb 3,5 darf der Arzt/ Zahnarzt, sollte aber vorher schriftlich vereinbart werden.

  2. #12
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    Dee, ich glaube, Du hast Recht, dass es sich zumindest bei mir um Kunststofffüllungen handelt, ich verwechsle das immer. Ich habe dem Zahnarzt nur gesagt, dass ich immer weiße Füllungen möchte, bei dem Preis wird es aber wohl Kunststoff sein. Ich frag nächste Woche aber nochmal genau nach, das will ich jetzt wissen.
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  3. #13
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    Ich mußte mir auch einen Backenzahn (den vor dem Weisheitszahn) richten lassen, da ein Stück Zahn/Füllung an der Aussenseite abgebrochen war.
    Er hat die vorhandene Amalgamfüllung ersetzt und die Bruchstelle repariert.

    In der Rechnung steht: Dreiflächige Kompositfüllung in Adhäsivtechnik / erhöhter Zeitaufwand beim Exkavieren (was auch immer das ist)

    Faktor: 6,27 - d.h. abzüglich der von der Kasse übernommenen Kosten: EUR 180,00 für mich. (Mal sehen, was ich über die Zahnzusatzversicherung zurück bekomme)

    Allerdings bin ich mit meinem Zahnarzt hoch zufrieden und sehe trotz dieser Kosten keinen Grund, ihn zu wechseln.
    LG aus LB, M.


    --------------------------------------------------------
    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
    Meine Abfüllungen: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=222920

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  4. #14
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    das sind ja alles stolze Preise
    Ich habe vor ein paar Jahren alle meine Amalgamfüllungen durch weiße (weis nicht mehr ob das Kunststoff oder Keramik oder was auch immer war) austauschen lassen und ich habe KEINEN einzigen Cent dafür zahlen müssen. Meine Schwester hatte ein ganz kleines Löchlein und hat von ihrem Arzt gleich eine Amalgamfüllung bekommen, mit der Begründung, dass wenn sie eine Kunststofffüllung wolle, diese auch selber zahlen muss. Mit der Amalgamfüllung ist sie dann zu meinem Arzt und dieser konnte/wollte die Füllung zwar nicht rausnehmen, da sonst der Zahn zu sehr beschädigt würde (die Füllung war nur wenige Tage alt), hat sie aber soweit es ging "abgeschliffen" und mit einer Kunststofffüllung "überdeckt". Zahlen musste sie hier auch KEINEN einzigen Cent.
    Soweit ich das noch in Erinnerung habe (Aussage meines Arztes), dann übernehmen die Kassen die Kunststofffüllung nur bis zu einer bestimmten Größe, was drüber ist, muss man selber zahlen.

  5. #15
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    Ich war das erste Mal in dieser Zahnarztpraxis, da wir noch nicht so lange hier wohnen und ich einen neuen Zahnarzt brauchte.
    Soweit hat es mir sehr gut da gefallen, aber das überrumpeln mit den Preisen und dann den 4,6 fachen Satz, das hab ich so auch noch nicht erlebt.

    Bin mir nun etwas unsicher wie ich reagieren soll, bzw. ob ich nochmals in diese Praxis gehe.

  6. #16
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    Grundsätzlich ist es so, dass der ZA von der gesetzlichen KK den "Preis" der Amalgamfüllung bezahlt bekommt. Wenn er auf eigene Kosten ein anderes Material rein macht, dann ist das entweder a) kein wahnsinnig hochwertiger Kunststoff (es gibt Micro-gefüllte, Macro-gefüllte, Mischfüller etc) oder b) nur eine "Zement"fllg, die durchaus auch "zahnfarben" sein können oder c) der ZA verzichtet darauf die Mehrkosten für den Kunststoff seinem Patienten zu berechnen.
    die gesetzlichen Kassen gehen nach der richtlinie der wirtschaftlichkeit, also "ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich" und da muss es eben keine weisse Füllung sein, die teurer als Amalgam und damit für KK Luxus ist...

  7. #17
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    Zitat Zitat von Stefanie1981 Beitrag anzeigen
    Ich war beim Zahnarzt und mir wurden 2 Zähne gefüllt. Aufgrund von Haltbarkeit etc. wurden mir Kunststoffkeramikfüllungen zum Preis von 120 € empfohlen. Ich bin gesetzlich krankenversichert, der Teil der von der Kasse übernommen wird ist bei dem Preis schon abgezogen. Mündlich wurde ich also über die Kosten aufgeklärt.

    Nun kam gestern die Rechnung über 240 €, jedoch ist es mit dem Faktor 4,6 und 4,03 aufgeführt. Im Internet steht das ab 3,5 nur in Ausnahmefällen genommen werden darf.

    Auf Nachfrage beim Zahnarzt hiess es das es Festpreise für das Material gibt und der Faktor sich daraus ergibt.

    Habe nun von mehreren Seiten gehört das der Preis sehr hoch ist.

    Die Behandlung hat insgesammt gute 1,5 Stunden gedauert.

    Was meint ihr ist die Rechnung so ok?

    Liebe Grüsse
    Stefanie
    Was ist es denn jetzt?
    Kunststoff oder Keramik?

    Aufklärung über Zuzahlungen sollten normalerweise schriftlich erfolgen. Wenn mündlich, dann ganz sicher nicht, wenn die Patientin im Behandlungsstuhl liegt.

    Der Zahnarzt kann durchaus mehr als Faktor 3,5 nehmen, muss das aber vorher bei der besagten Aufklärung über Zuzahlungen mitteilen, muss aber nicht begründen, warum.

    Die Aussage, "dass es Festpreise für das Material gibt und der Faktor sich daraus ergibt", ist Unsinn!

    Dieses "von mehreren Seiten gehört" ist allerding auch irrelevant, genau so wie die Dauer der Behandlung.

  8. #18
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    Uh, ich bin spät dran. Trotzdem versuche ich mal Licht ins Dunkle zu bringen. Ihr alle habt irgendetwas geschrieben was nicht falsch ist, aber auch nicht unbedingt richtig.
    Es gibt verschiedene Füllmaterialien die sich nicht einfach miteinander vergleichen lassen. Am gängigsten sind Komposit- oder Kompomerfüllungen. Bei der Kompomerfüllung sind mehr keramische Füllkörper enthalten, deshalb ist das Material teurer. In der Verarbeitung unterscheiden sich beide nicht. Beide werden in mehreren Schichten adhäsiv (geklebt) befestigt. Die Kompomerfüllung wird oft als Keramikfüllung verkauft, es ist aber keine. Keramikfüllungen sind entweder laborgefertigte Inlays oder lasergefräste Inlays (am bekanntesten ist Cerec) die auserhalb des Mundes hergestellt werden und dann wiederum mit dünnfliesendem Komposit eingeklebt werden. Echte Keramikinlays werden anders berechnet als Komposit-/Kompomerfüllungen.

    Die PKV unterscheidet inzwischen als eigene Gebührennummern zwischen einfachen Füllungen aus lichthärtendem Kunststoff und adhäsiv befestigten Komposit-/Kompomerfüllungen. In der GOZ hat der Zahnarzt einen Ermessensspielraum zwischen dem Faktor 1,0 und 3,5, wobei 2,3 der Durchschnitt ist. Zwischen 2,3 und 3,5 muss er in einer für den Patienten nachvollziehbaren Begründung offenlegen warum er höher steigert. Alle PKV's und Beihilfestellen erstatten bei einer vernünftigen Begründung bis zum Faktor 3,5 problemlos. Steigert der Zahnarzt über 3,5 muss er dies dem Patienten schriftlich aufzeigen und ihn über eine evtl. Nichterstattung seiner Versicherung aufklären. Das muss der Patient unterschreiben und der Patient bekommt einen Durchschlag. Wenn der Patient zustimmt, darf der Zahnarzt im Grunde in die Unendlichkeit steigern.

    Aber nun zur Frage. Bei der GKV ist es so, die Kasse übernimmt nur die Kosten für eine ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Füllung. Das ist entweder eine Amalgamfüllung (auch wenn Frauen im gebährfähigen Alter die per Gesetz nicht bekommen dürfen), eine Füllung aus Steinzement oder eine einfache Füllung aus lichthärtendem Kunststoff.
    Wünscht der Patient eine Mehrleistung, muss der Zahnarzt ihn über die Kosten aufklären und ebenfalls unterschreiben lassen. Der Faktor der zum Ansatz kommt, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Die Rechnung muss eine bestimmte Form haben und muss bestimmte Dinge enthalten. Tut sie das nicht und hast Du nichts unterschrieben, dann hat der Zahnarzt extrem schlechte Karten an sein Geld zu kommen. Moralisch finde ich es eher verwerflich erst zuzustimmen und im Nachgang nicht zu zahlen wenn die Rechnung in Höhe der Absprache ist. Ist sie das nicht, dann würde ich erstmal das Gespräch mit dem Arzt suchen.

    Wenn ein Zahnarzt adhäsive Füllungen ohne Zuzahlung für seine Patienten erbringt, dann wird er das nicht besonders lange tun. Für die Kassenfüllung ist es sehr schwierig kostendeckend zu arbeiten. Scheinbar hat dieser Zahnarzt noch mehr nicht verstanden. Ein Füllungsaustausch ohne medizinische Notwendig (die ist nicht gegeben wenn jemand nur das Amalgam entfernt haben möchte) darf er nie
    zu Lasten der GKV erbringen. Das ist eine sogenannte Wunschbehandlung und muss immer Privat in Rechnung gestellt werden. Bei dieser Behandlung kann er Dich auch einfach nur einen Zettel mit....... Austausch der Amalgamfüllungen 500€..... unterschreiben lassen. Bei Wunschbehandlungen muss er nicht jede einzelne Leistung auf der Rechnung auflisten.

    Du kannst mir gern eine PN schreiben und mir Deine Rechnung zeigen.

  9. #19
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    Der Preis ist sehr hoch ist relativ. Ich kenne Praxen die nehmen 30€ und ich kenne Praxen die nehmen 220€. Das muss jeder Zahnarzt anhand seiner Stundensätze und seiner benötigten Zeit kalkulieren. Da jeder unterschiedlich schnell arbeitet und jeder andere Fixkosten hat, variieren eben auch die Preise.

    Persönlich finde ich 120€ ordentlich, aber durchaus in der Norm.

  10. #20
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    Vielen Dank Elvie für die Erklärung! Das hast Du prima rüber gebracht, find ich.
    Gut zu wissen, dass es hier eine Zahn-Fachfrau gibt.
    LG aus LB, M.


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