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Thema: Steuererklärung

  1. #1
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    Standard Steuererklärung

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    Hallo zusammen,

    Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht würde jetzt aber vom FA aufgefordert für 2013 eine einzureichen. Was muss ich tun, was kann man eigentlich absetzen bzw wie kann ich mich informieren?

  2. #2
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    Als wir die Steuererklärung noch selber gemacht haben, haben wir uns immer die Wiso CD dazu geholt (http://www.amazon.de/WISO-Steuer-201...C3%A4rung+2014) und damit die Steuererklärung erstellt.
    Die fragt alles wichtige ab und es hat bei uns damit immer gepasst.
    Sonst hilft natürlich auch ein Lohnsteuerverein oder Steuerberater.
    Geändert von sternchen001 (17.11.14 um 11:48:46 Uhr) Grund: Link eingefügt

  3. #3
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    Wenn man angestellt ist geht das mit diesen Steuer CDs echt easy. Die führen einen da super durch. Ich habe damit auch doppelte Haushaltsführung usw ganz einfach gemacht.

    Als Selbständiger fand ich es schon schwieriger und war damit beim Steuerberater.
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  4. #4
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    Danke , dann schau ich mal. Bin nur angestellt ohne sonstige Einkünfte etc aber lstklasse 3/5 mit meinem Mann und ein Kind.

  5. #5
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    Wieso musst Du dann eigentlich eine abgeben? Dachte immer, wenn man angestellt ist kann man aber muss man nicht?!

    Ich mache zb seit meinem neuen Job gar keine mehr, weil ich aber echt leider auch rein gar nichts absetzen kann. Würde also auch nichts zurück bekommen. Für die meisten lohnt es sich aber und es gibt was an Lohnsteuer zurück.
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  6. #6
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    Bei Steuerklasse 3/5 muss man abgeben. Bei 4/4 nicht.

  7. #7
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    Danke für die Aufklärung
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  8. #8
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    Zitat Zitat von swedi Beitrag anzeigen
    Bei 4/4 nicht.
    swedi, nicht unbedingt, wir sind 4/4 und werden jedes Jahr vom FA zur Abgabe aufgefordert. Das ist abhängig vom gemeinsamen Verdienst.
    Gerade nachgeschaut, man ist verpflichtet, wenn man zusammen im Jahr über 16.708 € einnimmt.

    Ich elstere übrigens und finde, wenn man keine allzu ungewöhnlichen Konstellationen hat, dass das Programm einen gut durchführt.

  9. #9
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    das stimmt, bei 3/5 muss man die Steuererklärung machen, da es hier in den meisten Fällen leider zu Nachzahlungen kommt

  10. #10
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    Zitat Zitat von Aurelia Beitrag anzeigen
    swedi, nicht unbedingt, wir sind 4/4 und werden jedes Jahr vom FA zur Abgabe aufgefordert. Das ist abhängig vom gemeinsamen Verdienst.
    Gerade nachgeschaut, man ist verpflichtet, wenn man zusammen im Jahr über 16.708 € einnimmt.

    Ich elstere übrigens und finde, wenn man keine allzu ungewöhnlichen Konstellationen hat, dass das Programm einen gut durchführt.
    Soweit ich weiß muss man bei der Kombination 4/4 keine Steuererklärung abgeben, wenn man ausschließlich Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit hat. Egal, wie hoch die Einkünfte sind.
    Mein Mann und ich liegen über dem von dir genannten Betrag und werden vom Finanzamt völlig in Ruhe gelassen.


    Bei Wikipedia sind die Konstellationen, bei denen man eine Steuererklärung abgeben muss, aufgeführt:

    Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in § 149 Abs. 1 AO und § 25 Abs. 1 EStG allgemein geregelt und in den Paragraphen § 56 EStDV und § 46 EStG konkretisiert.
    In § 46 EStG ist die Abgabepflicht der Arbeitnehmer geregelt. In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:
    Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro
    Andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, zum Beispiel Vermietung oder Verpachtung, von mehr als 410 Euro (nach Abzug eines eventuellen Altersentlastungsbetrags und eines Freibetrags für Land- und Forstwirtschaft)
    Bei mehreren Arbeitslöhnen nebeneinander, also wenn die Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
    Wenn die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen
    Ehegatten hatten die Steuerklassenkombination III / V oder IV mit einem eingetragenen Faktor, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben
    Auf der Lohnsteuerkarte oder auf der Ersatzbescheinigung wurden Freibeträge eingetragen
    Ehegatten wählen nicht die Zusammenveranlagung und möchten nicht die standardmäßige 50%ige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag. In diesem Fall müssen beide Ehegatten eine Steuererklärung abgeben.
    In speziellen Fällen bei Sonderzahlungen, in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert
    Bei Sonderzahlungen und Wechsel des Arbeitgebers im selben Jahr, wenn der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Vorarbeitgeberwerte nicht berücksichtigt hat
    Die Ehe wurde geschieden bzw. durch Tod beendet, und einer der Ehegatten hat im selben Jahr wieder geheiratet
    Auf der Lohnsteuerkarte wurde ein Ehegatte berücksichtigt, der im EU-Ausland lebt (bestimmte Voraussetzungen sind zu beachten, siehe § 1a EStG)
    Wohnsitz im Ausland und Beantragung der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht.
    Steuerpflichtige ohne Arbeitslohn sind in den folgenden Fällen abgabepflichtig:
    Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag.
    Der Ehegatte ist Arbeitnehmer und erfüllt eine der oben genannten Voraussetzungen.
    Es ist ein Verlustvortrag vorhanden.
    Schlussendlich muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO).
    viele Grüße
    Luna

    Bad choices make great stories.


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