Fit bin ich nicht und ich werde jetzt nicht im BGB rumwühlen, aber hier einige Gedanken dazu:
du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, der Preis ist ein Bestandteil dieses Vertrags und kann nicht einseitig angepasst werden. Das Gegenteil, nämlich der Artikel ist teurer geworden, das würdest Du ja auch nicht hinnehmen.
Also kaufst Du zum alten Preis, es sei denn, Du fragst die zweite Vertragspartei und die würde aus Kulanz Dir den Nachlass geben. Aber nur aus Kulanz.