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Thema: Wer muss zahlen, wenn man seinen Dienstschlüssel verliert?

  1. #1
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    Standard Wer muss zahlen, wenn man seinen Dienstschlüssel verliert?

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    Ich habe mal eine juristische Frage, die wir heute im Kollegenkreis diskutiert haben (wir sind in der Hinsicht Laien).
    Angenommen, ich habe einen Schlüssel für meinen Arbeitsplatz und wenn ich diesen verliere und die Schließanlage müsste ausgetauscht werden, entstünden dem Arbeitgeber Kosten in Höhe von ca. 50.000 €.
    Kann der AG den Mitarbeiter für diese Kosten haftbar machen?
    Braucht man unbedingt eine Schlüsselversicherung?
    Ich dachte immer, man könne nur haftbar gemacht werden, wenn der Arbeitgeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann (frage mich immer, wie so ein Nachweis denn aussehen sollte, der AG kann ja nicht wissen, unter welchen Umständen ich den Schlüssel verloren habe?).

    Beim Googeln habe ich diese Aussage gefunden, die mir logisch erscheint - ist sie auch richtig?

    Im Arbeitsrecht verhält es sich im Allgemeinen so, dass die Arbeitnehmerhaftung mit dem Umfang der Fahrlässigkeit variiert. Verliert man also aus Unachtsamkeit (leichte Fahrlässigkeit) einen Schlüssel, so kann man als Arbeitnehmer nicht dazu angehalten werden, die Umstellung oder das Ersetzen der Schließmechanismen (die Preise variieren da ja bekanntlich bis in den fünfstelligen Bereich) auf die eigene Kappe zu nehmen. Der AG muss dann den Beweis für einen höheren Haftungsumfang (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) erbringen.

    Ferner fallen Schließanlagen und deren Schlüssel, sowie die Verwaltung durch dazu abgestelltes Personal in den Bereich des Sicherheitsgewerbes. Hier muss also Seitens des AG eine entsprechende Versicherung vorliegen, die den Verlust des Schlüssels abdeckt.

    Alles in Allem - ich möchte betonen, dass das hier nur meine ganz persönliche Meinung ist, die nicht den Anspruch auf Richtigkeit erhebt - plädiere ich dafür, dass der Arbeitnehmer in einem solchen Fall gar nichts bezahlen muss. Ich begründe das mit den vorstehenden Ausführungen und mit der Überlegung, dass in diesem Bereich JEDER Fehler den Ruin des Arbeitnehmers bedeutet würde und das ist nicht mit den Grundsätzen des Arbeitsrechts vereinbar.

    Quelle:http://www.juraforum.de/forum/t/schl...rloren.305997/
    viele Grüße
    Luna

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  2. #2
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    Ich persönlich kenne nur die Variante dass der Arbeitnehmer haftet. Da ich beruflich aktuell viele Schlüssel mit mir rumschleppe habe ich mal mit meiner Versicherung telefoniert und siehe da, in meiner Haftpflicht ist das mit abgedeckt. Wäre vielleicht nicht uninteressant das mal abzuklären.

  3. #3
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    In den Vertragsbedingungen meiner Haftpflicht ist ausdrücklich die Rede von "privat genutzten fremden Schlüsseln", das wären dann z.B. Wohnungsschlüssel, aber eben nicht der dienstliche Schlüssel.
    Ich weiß, dass es extra Schlüsselversicherungen gibt, frage mich aber, ob das nicht eher eine "Abzocke" ist - sorry für den Ausdruck, ich meine damit eher, dass so eine Versicherung nur unter ganz bestimmten Konstellationen zahlt (ähnlich wie eine Reiserücktritt- oder eine Gepäckversicherung). Wenn die z.B. auch nur zahlen, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt, dann kann man sich die Ausgaben für so eine extra Versicherung doch auch sparen.
    viele Grüße
    Luna

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  4. #4
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    Aktuell war bei mir das Thema "Selbstständige Nebentätigkeit" und dazugehörige Schlüssel, diese sind mit versichert, ganz ohne Aufpreis. Klar, wenn es hart auch hart kommt weiß ich nicht was passiert.
    Hab aber gerade meine Versicherungsbedingungen durch gelesen, bei meinem ist nur die Rede von "fremden Schlüsseln". Privat oder dienstlich steht nichts dabei.

  5. #5
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    Wir haben keine Schlüssel, sondern Codeträger. Dafür mussten wir unterschreiben, dass wir bei Verlust bezahlen.

    Kürzlich hat mir aber unsere Reinmachefrau (Fremdfirma) erzählt, dass sie nicht mal den Erhalt quittieren musste. Und im Vertrag zwischen ihrer Firma und unserer Firma steht auch nichts dazu.

    Ich geh auch gleich mal meine Versicherungsunterlagen lesen.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  6. #6
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    bei uns muß man bei Erhalt auch unterschreiben, daß man für Verlust und Missbrauch haftbar gemacht wird. Meine Haftpflicht deckt das ab.

  7. #7
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    Wir haben Magnetkarten, auf denen nicht mal der Firmenname steht, nur der Name des MA und ein Foto von ihm. Wenn man seine Karte vergisst oder verliert,
    genügt ein Anruf bei dem zuständigen Kollegen und die Karte wird gesperrt. Die Daten werden dann einfach auf eine Ersatzkarte übertragen und die ursprüngliche Karte ist dann automatisch außer Kraft.
    Mein Firmen-Tresorschlüssel liegt im Schlüsseltresor. Der hat ein Nummernschloss und so kann man nichts verlieren.

  8. #8
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Wir haben keinen Schlüssel, sondern einen Zahlencode. Früher hatte ich ein Schloss mit Fingerprint. Beides kann man nur schwer verlieren.

  9. #9
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    Wir haben Transponder. Ein Plastikknopf, der programmiert wird.
    Hilft dir bei deiner Frage leider auch nicht weiter.....
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  10. #10
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    Gute Frage, könnte ich auch mal klären. Wir haben auch Schlüssel, die man aber programmieren und auch sperren kann.
    Glaube ich zumindest, sollte ich aber besser definitiv wissen.
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

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