Nein, du hast keinen Anspruch.
Ein Instrumentenfraktur bei einer endodontischen Behandlung ist als schicksalhaft anzusehen.
Anders wäre es, wenn dein Zahnarzt das verschwiegen hätte, aber er hat dich ja zum Endodontologen geschickt.
Nein, du hast keinen Anspruch.
Ein Instrumentenfraktur bei einer endodontischen Behandlung ist als schicksalhaft anzusehen.
Anders wäre es, wenn dein Zahnarzt das verschwiegen hätte, aber er hat dich ja zum Endodontologen geschickt.