Nein, du hast keinen Anspruch.
Ein Instrumentenfraktur bei einer endodontischen Behandlung ist als schicksalhaft anzusehen.
Anders wäre es, wenn dein Zahnarzt das verschwiegen hätte, aber er hat dich ja zum Endodontologen geschickt.
Ich habe seit einem halben Jahr ein ziemliches Gewese um einen Zahn. Ich mach's kurz. Bei der nun anstehenden Wurzelkanalbehandlung ist dem Arzt ein gutes Stück der Feile abgebrochen und steckt nun tief und fest im Kanal.
Er hat mich daraufhin zu einem befreundeten Endodontologen geschickt, der soll's nun richten. Vorgestern war das Beratungsgespräch.
Ich habe das erst einfach nur so hingenommen (die ganze Vorgeschichte hat mich mürbe gemacht). Jetzt frage ich mich, ob mir nicht eine Kompensation zusteht. Der ZA, dem das passierte, hat schließlich eine Haftpflichtversicherung, die auch die Rechnung des Spezialisten bezahlt.
Nicht nur, dass ich viel Rennerei habe und eine Belastung durch zusätzliche Röntgenbilder und Spritzen – es ist ja auch gar nicht klar, ob das überhaupt was wird. Am Ende muss eine Wurzelresektion gemacht werden, oder sonstwas.
Hat da eine von euch Erfahrungen oder Kenntnisse?
Danke!
Mascara
Nein, du hast keinen Anspruch.
Ein Instrumentenfraktur bei einer endodontischen Behandlung ist als schicksalhaft anzusehen.
Anders wäre es, wenn dein Zahnarzt das verschwiegen hätte, aber er hat dich ja zum Endodontologen geschickt.
Ein Arztfehler wäre es nur dann, wenn er Eine Aufklärungspflichz verletzt und/oder grob fahrlässig gehandelt hätte.
Wie krass ist das denn!
Ich weiß keinen Rat, aber hoffentlich bist du das Ding bald wieder los.
Das hört sich verdammt schmerzhaft an...
Glücklicherweise habe ich keine Schmerzen. Es ist nur so ärgerlich, weil ich mir auf diesen Zahn im Juli ein teures Keramik Inlay habe kleben lassen. Aber der Arzt hat da so unsinnig tief gebohrt – was mir zwei andere Zahnärzte ungefragt sagten; zum einen anhand des vorherigen Röntgenbildes, zum anderen aufgrund der Jungfräulichkeit des Dentins – dass der Nerv gereizt wurde und sich entzündet hat. Der Zahn hatte vorher eine recht oberflächliche Kunststofffüllung und war gesund.
Ich wäre mir da nicht so sicher, ob nicht doch eine Forderung an den ZA gestellt werden kann.
Vorweg kann ich dazu sagen, dass bei mir ebenfalls ein Instrumententeil im Wurzelkanal verblieben ist und ich mir dieses dann habe mit Hilfe eines Operationsmikroskop entfernen lassen. Kostenpunkt hier ca. 400 Euro mit Wurzelkanalbehandlung.
Ich unterschreibe jedoch jedesmal vor einer Behandlung einen Aufklärungsbogen, in dem auch evt, Komplikationen vermerkt sind, d.h. ich weiß, welches Risiko bei der Behandlung besteht.
Allerdings finde ich die Rechtsfrage bei fehlender Aufklärung interessant.
Also - du sollest das mal abklären lassen. Ich habe einen Spitzenzahnarzt, der auch als Gutachter arbeitet (ich selbst habe ihn schon in Rechtsstreitigkeiten beauftragt) und der über jeden Zweifel erhaben ist. So kann ich das nicht sagen - grundsätzlich ist das Abbrechen einer Feile im Wurzelkanal jederzeit möglich und als solches kein Kunstfehler. Das andere Vorgehen schon. Wenn du magst, schreib mir eine pn, ich nenne dir dann meinen Zahnarzt - und das alles tut mir furchtbar leid, ich weiß, wie schlimm das ist...
Ich verstehe jetzt nicht wirklich, was du sagen willst.
Ich kann nur noch mal sagen, dass es für Nordrhein genau so ist, wie ich oben schrieb.
(Da muss man eigentlich auch nichts abklären lassen. Aber klar, es wird sich immer und für alles ein RA finden, der begeistert aufschreit "wooaah, DEN ZA kriegen wir dran!" Um dann mit so Plattitüden wie "KUNSTfehler" und "Kompensation" zu jonglieren. )