Zitat von
elvie05
Nein, das ist kein Fehler vom Zahnarzt. Es gibt in der Medizin keine Garantie auf Erfolg. Es gibt nur eine Garantie auf eine fachlich korrekte Behandlung. Wenn Du dem Zahnarzt nachweisen kannst, das er gegen die Regeln der Kunst behandelt hat, dann ist er haftbar. Bei einem gebrochenen Instrument nicht. Das ist als Schicksalhaft anzusehen. Der Zahnarzt ist lediglich in der Pflicht über den Bruch aufzuklären, was er ja getan hat.
Danke, durch Deine Erläuterungen wird es klar.
Die Sache mit dem Feilenpreis ist ja Wahnsinn, danke auch für diesen Einblick.
ich bin halt nur insgesamt oft sauer auf das Gesundheitssystem. Beispiel: ich hatte vor 20 Jahren einen Leistenbruch, der mit einem Netz geschlossen wurde. In dieses Netz wurde ein Nerv mit vernäht, seitdem habe ich linksseitig große Probleme, die durch Neuraltherapie, Krankengymnastik usw. etwas gelindert werden. Ich habe immense Kosten dadurch. Das finde ich halt doof. Klar, ich habe unterschrieben, dass so etwas passieren kann und der Operateur hat das auch nicht extra gemacht. Aber das diejenigen, die dann mit Folgekosten zu leben haben, nicht vom System aufgefangen werden, finde ich doof.
"Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin
Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern