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Thema: Ich brauche Hilfe. Wer kennt sich im Arbeitsrecht aus?

  1. #1
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    Standard Ich brauche Hilfe. Wer kennt sich im Arbeitsrecht aus?

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    Ich brauche dringend einen Rat. Meine Mutter ist Ende 50 und arbeitet 100% bei einem grossen, internationalen Unternehmen in der Schweiz (welches sehr aktiv Werbung für Teilzeitarbeit macht). Sie hat dort einen einfacheren Bürojob. Vor ca. 2 Jahren gab es Umstrukturierungen, so musste sie plötzlich Arbeiten machen welche körperlich sehr anstrengend sind. Sie leidet an Rheuma und es wurde langsam aber sicher zur Qual für sie. Bis jetzt hat sie immer die Zähne zusammengebissen, doch auf Dauer geht es nicht mehr mit einem 100 % Pensum. Letztes Jahr erlitt sie einen Schicksalsschlag, zusammen mit der Situation im Büro wurde sie depressiv. Der Arzt verschrieb ihr Medikamente, welche nun gut eingestellt sind. Während der ganzen Zeit hat sie Vollzeit gearbeitet. Ihr Arzt hat ihr nun dringend geraten, zu reduzieren. Sie will auf keinen Fall einen Teil von der Invalidenrente oder so erhalten. Sie möchte lediglich um ca. 20 % reduzieren und das soll natürlich vom Vollzeit Gehalt abgezogen werden. Leider wird ihr das nun aber nicht bewilligt. Ihr Chef sieht in den nächsten Jahren keine Möglichkeit! Ich frage mich wirklich, wie kann das sein? Sogar viele Freundinnen von mir arbeiten 80%, die haben alle keine Kinder. Es scheint Trend zu sein bei jungen Leuten. Aber bei meiner Mutter geht es nicht um einen Trend, meine Mutter will in der Zeit kein Sport oder sonstwas machen, sie will sich lediglich erholen. Dazu kommt, dass es ihr nicht erlaubt ist während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. Sie hat nun einen Zahnarzt gefunden der auch am Samstag arbeitet. Aber was ist mit den anderen Ärzten? Sie muss zum Beispiel in diesem Jahr zur Darmspiegelung. Das geht dann auf Urlaub. Sie darf die Zeit nicht nachholen. Deswegen wäre es ideal nur noch 80% zu arbeiten, dann könnte sie die ganzen Termine am freien Tag machen.

    Ich mache mir grosse Sorgen um sie. Ich kann mir nicht vorstellen dass man jemanden zwingen kann 100 % zu arbeiten. Wenn sie so weitermacht, wird sie die Rente nicht mehr erleben. Ich fühle mich so hilflos und kann gar nicht mehr hinschauen. Habe ihr auch schon angeboten, dass sie einfach kündigen soll. Zur Überbrückung könnte ich für uns beide schauen. Aber sie will das auf gar keinen Fall. Was kann sie machen?

    Liebe Grüsse

  2. #2
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    ich kenne mich damit leider nicht aus, wünsche aber deiner Mutter alles Gute.
    Kann man sich denn nicht vielleicht bei der Krankenkasse oder bei einem Anwalt für Arbeitsrecht informieren ?

  3. #3
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    Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist, aber in deutschland gibt es mittlerweile einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung.
    Liebe Grüße, Nordstern

  4. #4
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    Du dürftest in einem Schweizer Forum für Rechtsfragen besser aufgehoben sein als hier. Alternativ kann man sich bei jedem Arbeitsgericht in jedem Kanton gratis beraten lassen. Für Zürich z.B. hier: http://www.gerichte-zh.ch/organisati...sauskunft.html

    Dennoch folgende Informationen: Die Schweiz ist bekanntermassen kein arbeitnehmerfreundliches Land. Es gibt in der Schweiz somit kein allgemeines Anrecht auf Arbeitszeitreduktion. Wenn der AG nicht will, dann will er nicht - Pech für den AN.

    So leid mir die Situation für deine Mutter tut, aber von Zwang kann hier keine Rede sein. Sie hat einen 100%-Vertrag, der gilt nunmal. Wenn der AG den nicht ändern will, dann will er den halt nicht ändern. Ihre persönlichen Umstände haben mit dem Arbeitsvertrag nämlich nichts zu tun und sind - brutal ausgedrückt - nicht das Problem des AG. Ja das ist im Einzelschicksal nicht fair, aber es ist (leider) wie es ist. Man kann in solchen Situationen auf einen verständnisvollen AG hoffen, mehr aber nicht.

    Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist eine teilweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Allerdings zählt das dann als Krankheit. Die Differenz im Gehalt wird von der Taggeldversicherung bezahlt (also z.B. 80% vom AG, 20% von der Versicherung) und die läuft nur für eine beschränkte Zeitdauer - max. 2 Jahre.

    Arztbesuche sind generell an Randzeiten zu legen. Selbstverständlich ist das nicht immer möglich und somit darf man idR während der Arbeitszeit zum Arzt. Die Zeit muss man NICHT nachholen und der AG hat kein Anrecht, dies einzufordern und kann selbstverständlich Arztbesuche auch nicht verbieten. Bei sehr regelmässigen Arztbesuchen (also z.B. zweimal pro Woche und das jede Woche) müsste man sich bei der Taggeldversicherung der Firma aber sicherheitshalber mal genauer informieren, wie das geregelt wird. Bei sporadischen tageweisen Absenzen wie z.B. Darmspiegelung gilt das schlicht und ergreifend als "1 Tag krankheitsbedingte Abwesenheit". Das ist keine willkürliche Regelung, sondern gesetzlich so festgelegt und daran gibt es nichts zu rütteln.
    Geändert von Dawn13 (13.01.15 um 22:11:16 Uhr)

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