Hi,
wir sind selbst Vermieter und ich habe eine Frage bezüglich Schönheitsreparaturen bei Auszug bzw. was dazu zählt und was nicht. Kann mir jemand kurz weiterhelfen?
Hi,
wir sind selbst Vermieter und ich habe eine Frage bezüglich Schönheitsreparaturen bei Auszug bzw. was dazu zählt und was nicht. Kann mir jemand kurz weiterhelfen?
"Es gibt Windhunde und es gibt Möpse. Und ich werde nunmal in diesem Leben kein Windhund mehr."
Ich konsultiere bei rechtlichen Fragen immer kurz die Deutsche Anwaltshotline. Dort kann man sich Spezialisten für jedes Fachgebiet aussuchen.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/
Bislang bin ich immer sehr gut damit gefahren, egal, welches Problem ich hatte.
Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.
Danke dir!
Darum, was Schönheitsreparaturen sind. Unsere Mieterin hat unter anderem Aufkleber auf der Wand gehabt und beim Abziehen ging nicht nur die Wandfarbe ab (wäre ja nur ein Schönheitsfehler), sondern auch die Beschichtung der Rigipsplatten darunter. Der Raum wird unrenoviert übergeben, aber ich frage mich natürlich, ob Schäden an der Wand trotzdem vom Mieter behoben bzw von dessen Kaution bezahlt werden kann bzw muss. Die Wand müssen wir nämlich überspachteln und können nicht einfach neu streichen.
Gut, außerdem hat sie einfach den Rauchmelder mitgenommen beim Auszug, den bezahlen wir in jedem Fall von ihrer Kaution.
Das sind ja keine Schönheitsreparaturen, das sind Schäden, die schadensersatzpflichtig sind. Mieter dürfen die Mietsache bestimmungsgemäß benutzen, müssen dann aber Bohrlöcher auch wieder zumachen. Du musst sie allerdings unter Fristsetzung auffordern, die Schäden zu beseitigen, bevor du es selbst machen kannst, sonst muss sie nicht zahlen. Auch bei dem Rauchmelder.
Danke dir!
Worum geht es denn genau?