Ich hab jetzt aber nochmal geschaut bei Douglas in den AGB, sie geben eigentlich auch 2 Jahre Gewährleistung auf Produkte, die im Onlineshop gekauft wurden. Eigentlich hätten sie mich nicht einfach so abwimmeln dürfen.
Ja aber das mit der Beweispflicht ändert sich dadurch doch nicht.
"Mit nett gewinnt man keinen Krieg" (Bernd Stromberg)
Das stimmt. Aber wie beweist man generell sowas, abgesehen von nem Pinsel, auch bei anderen Artikeln?
Bei einem Pinsel kannst Du es eben eigentlich nicht beweisen. Damit hat man also eigentlich verloren.
Bei anderen Sachen kann man u.U. zeigen, dass nicht das versprochene Material o.ä. verwendet worden ist. Aber generell ist Beweispflicht halt schwierig.