Es ist wohl so, das die Gewährleistung zwei Jahre gilt, und nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt. Diese kann wohl auf 12 Monate verkürzt werden. Genau das macht wohl Douglas und haben mich daher abgelehnt.
Ja, und ob MAC bzw. Estee Lauder eine 2jährige Garantie gibt, keine Ahnung. So kulant, wie sie sich verhalten, scheinbar ja.
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Ich hab jetzt aber nochmal geschaut bei Douglas in den AGB, sie geben eigentlich auch 2 Jahre Gewährleistung auf Produkte, die im Onlineshop gekauft wurden. Eigentlich hätten sie mich nicht einfach so abwimmeln dürfen.
Das stimmt. Aber wie beweist man generell sowas, abgesehen von nem Pinsel, auch bei anderen Artikeln?