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Ich hab jetzt aber nochmal geschaut bei Douglas in den AGB, sie geben eigentlich auch 2 Jahre Gewährleistung auf Produkte, die im Onlineshop gekauft wurden. Eigentlich hätten sie mich nicht einfach so abwimmeln dürfen.
Das stimmt. Aber wie beweist man generell sowas, abgesehen von nem Pinsel, auch bei anderen Artikeln?