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Thema: Frage zu Garantie wegen MAC Pinseln

  1. #1
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    Standard Frage zu Garantie wegen MAC Pinseln

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    Ich habe zwei Pinsel, die verlieren seit kurzem Haare ohne Ende. Ich benutze die beiden selten, aber die letzten Wochen mehrfach und mir ist das jetzt extrem aufgefallen.

    Einen davon hatte ich bei Douglas online im Jahr 2013 gekauft. Nun habe ich dort angerufen und die Aussage bekommen, dass das nicht möglich wäre, ihn zu reklamieren, die Gewährleistung von 6 Monaten wäre um und ich wurde mehr oder weniger angepampt, was mir einfallen würde, den raklamieren zu wollen, schließlich wäre der schon 1 1/2 Jahre alt und wäre in der Zeit benutzt worden und damit ein Gebrauchsgegenstand. Ich solle mich sonst an den Hersteller wenden.

    Douglas ist normalerweise ja sehr kulant bei Rückgaben, aber was die Reklamation nach längerer Zeit betrifft, habe ich vor einiger Zeit schon mal sowas erlebt. Allerdings war da der Zeitraum seit des Kaufs auch noch nicht so lange her und ich habe Recht bekommen, aber auch erst nach endlosen Diskussion und mit Einschaltung eines Mitarbeiters beim Hersteller des Produkts (die im übrigen auf meiner "Seite" waren)

    Muß man sich mit der Aussage/Entscheidung zufrieden geben? Muß man das bei einem Pinsel so hinnehmen? Hat der keine Gewährleistung von 24 Monaten?

    An der Hotline wollte man mir erklären, die Gewährleistung wäre nur 6 Monate. Danach müßte der Kunde beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war.

    Hm, aber wie beweise ich das?

  2. #2
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    Es ist im übrigen immer so, dass sich nach 6 Monaten die Beweispflicht umkehrt.

    Um welche handelt es sich denn? Wenn die am Anfang nicht gehaart haben, ich glaube ich würde das dann hinnehmen
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  3. #3
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    hast du doch genau richtig gemacht. Ich mach das auch so: zuerst dort, wo ich es gekauft habe und falls es dort Spunk gibt, beim Hersteller. Die Hersteller sind für gewöhnlich immer sehr entgegenkommend - und dürften auch von dem Problem wissen.

  4. #4
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    Mein 130er hat das auch, von Anfang an und der ist bestimmt schon 4 Jahre alt und irgendwie finde ich es nicht schlimm
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Muß man sich mit der Aussage/Entscheidung zufrieden geben? Muß man das bei einem Pinsel so hinnehmen? Hat der keine Gewährleistung von 24 Monaten?

    An der Hotline wollte man mir erklären, die Gewährleistung wäre nur 6 Monate. Danach müßte der Kunde beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war.

    Hm, aber wie beweise ich das?
    Meines Wissens stimmt das. Eine Gewährleistung gilt nur länger, wenn der Hersteller das versprochen hat (also z.B. mein Computer hat eine Garantie, die länger geht). Der Pinsel vermutlich nicht.
    Beweisen wirst Du in diesem Fall nichts können, denn der Pinsel war ja eben nicht von Anfang an defekt, sondern geht erst jetzt langsam kaputt.

  6. #6
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    Nu, sehr komisch, mir ist das noch nie aufgefallen, aber die letzten Tage hatte ich dauernd so mini Härchen im Gesicht und das ist echt nervig.

    Nunja, der Puderpinsel ist schlimmer, der haart wirklich ganz schlimm und da bekomme ich jetzt einen neuen (bei dem ich hoffe, dass der das nicht macht) und morgen frag ich mal wegen dem 130er nach.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Dornröschen Beitrag anzeigen
    Eine Gewährleistung gilt nur länger, wenn der Hersteller das versprochen hat (also z.B. mein Computer hat eine Garantie, die länger geht).

    Gewährleistung und Garantie ist doch aber ein Unterschied. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass es eine Garantieleistung für MAC-Pinsel gibt, lerne aber durchaus gerne dazu.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  8. #8
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    Es ist wohl so, das die Gewährleistung zwei Jahre gilt, und nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt. Diese kann wohl auf 12 Monate verkürzt werden. Genau das macht wohl Douglas und haben mich daher abgelehnt.
    Ja, und ob MAC bzw. Estee Lauder eine 2jährige Garantie gibt, keine Ahnung. So kulant, wie sie sich verhalten, scheinbar ja.

  9. #9
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    .

  10. #10
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    Ich hab jetzt aber nochmal geschaut bei Douglas in den AGB, sie geben eigentlich auch 2 Jahre Gewährleistung auf Produkte, die im Onlineshop gekauft wurden. Eigentlich hätten sie mich nicht einfach so abwimmeln dürfen.

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