Mh, ich würde jetzt mal sagen, dass Du gar nicht Eigentümerin sein kannst, weil Du ja vom Kauf zurückgetreten bist. Der Kauf ist damit annuliert worden. Du hast Anspruch an den Verkäufer auf Erstattung des Kaufpreises, das ist alles.
Hallo Leute,
ich habe bei ebay bei einem gewerblichen Händler etwas gekauft; den Kaufvertrag jedoch innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist widerrufen.
Nachdem sich der Händler einverstanden erklärt hat mit dem Widerruf, habe ich die Ware zurückgesandt.
Laut AGBs bittet der Händler um eine Bearbeitungsfrist von max. 14 Tagen, innerhalb derer der Kaufpreis zurückerstattet wird.
Das Paket kam am 23. April an, also denke ich die Frist beginnt am darauffolgenden Tag und wäre morgen um.
Nun habe ich die ganze Zeit die Füße still gehalten und denke mir, ich warte einfach 14 Tage, so lange hat er ja Zeit.
Vorhin sehe ich aber auf seiner Verkäuferseite, dass er den Artikel wieder eingestellt hat .. obwohl ich ja noch kein Geld habe.
Das finde ich nicht richtig.
Ist es auch wirklich nicht rechtmäßig oder ist das jetzt mein persönliches Empfinden, dass ich das doof finde?
Mir geht es ledliglich um den rechtlichen Aspekt - wem gehört der Artikel bis zur vollständigen Rückerstattung und darf der Händler den Artikel wieder verkaufen, wenn er mir noch gar nicht das Geld zurückerstattet hat.
Bis jetzt habe ich keine Bedenken, das Geld wieder zubekommen. Ich will das nur interessehalber wissen.
Lieben Dank!
Mh, ich würde jetzt mal sagen, dass Du gar nicht Eigentümerin sein kannst, weil Du ja vom Kauf zurückgetreten bist. Der Kauf ist damit annuliert worden. Du hast Anspruch an den Verkäufer auf Erstattung des Kaufpreises, das ist alles.
“There are many ways you can establish your own path,” he said, sounding very much like the teacher he is. “The reason I love my catch phrase, ‘Make it work,’ is because it is not just about what is happening in the workroom, it is about life. Taking the existing conditions, the things we have available to us, and rallying them to ascend to a place of success.” (Tim Gunn)
Da dich nur die streng rechtliche Seite interessiert, musst du unterscheiden zwischen dem Vertrag schuldrechtlich und dem Eigentumsübergang sachenrechtlich.
Eigentümer wirst du nicht durch den Kaufvertrag und Eigentum verlierst du auch nicht allein durch Widerruf des Kaufvertrags.
Eigentümer wirst du durch Einigung und Übergabe.
Das ist durch Zusendung zunächst erfolgt, da du die Ware aber wieder zurückgeschickt hast und das Eigentum abgelehnt (wird vermutet da du den Kaufvertrag widerrufen hast), hast du die Sache rückübereignet.
Anders wäre dies nur, wenn du die Rückübereignung unter die aufschiebende Bedingung der Kaufpreisrückerstattung gestellt hättest. Dann würdest du solange Eigentümer bleiben bis du den Kaufpreis wiederbekommst.
Das wäre doch mal ein toller Lehrbuchfall fürs Abstraktionsprinzip!
Karfunkel hat schon alles genau erklärt; der Verkäufer ist (wieder) Eigentümer und darf die Ware auch wieder einstellen.
Haben wir gerade durchgekaut - das Abstraktionsprinzip. Deutschlands Gesetze sind da wirklich sehr interessant. Zivilrecht ist sicher um einiges anspruchsvoller als Strafrecht... Aber einfach nicht mein Ding.
Was die Deutschen nicht gehindert hat es zu perfektionieren
Stimmt