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Thema: Kündigungsfristen in Kleinbetrieben mit langer Betriebszugehörigkeit?

  1. #11
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    Der AN sollte aber nicht selbst kündigen, sonst wird das Arbeitslosengeld bis zu 3 Monate lang gesperrt. Auch wenn er denkt, schnell was Neues zu finden, würde ich da an seiner Stelle lieber auf Nummer sicher gehen und mich vom AG kündigen lassen (außer er hat den neuen AV woanders schon in der Tasche und die Sache ist 100 %ig sicher).

  2. #12
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    Nein, er kündigt auf keinen Fall selbst!
    Ich hbe es jetzt kapiert, dank Euch.

    Aber jetzt nochmal eine dumr Frage hinerher
    Wenn der Arbeitgeber nun auf 4 Wochen kündigt und er das so akzptiert, kann das Arbeitsamt dann Schwierigkeiten machen bzgl. Arbeitslosengeld?
    Liebe Grüße
    Cordu

  3. #13
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    Ja, kann es. Der Arbeitnehmer ist zwar nicht verpflichtet, gegen eine Kündigung vorzugehen, auch wenn diese eine unrichtige Kündigungsfrist beinhaltet. Er risikiert damit aber eine Sperrung, wenn er es nicht tut.
    Herr - schmeiß Hirn oder Steine, aber triff!

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