In NRW benötigt man schon einen Sachkundennachweis, wenn man einen Hund hat der größer als 40 cm ist und/oder mehr als 20 kg wiegt. Ich weiß nicht wie das in anderen Bundesländern geregelt ist. Für Listenhunde gilt dann natürlich nochmal was anderes.
Ein genereller Hundeführerschein/Sachkundennachweis (egal wie groß oder schwer der Hund ist), wäre aber sicher nicht schlecht.
Der sog. Welpenschutz ist übrigens eigentlich eher ein Mythos, ich würde nicht darauf vertrauen.
Geändert von Irrlicht (03.07.21 um 11:39:09 Uhr)
Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.