Zitat Zitat von Kassandra Beitrag anzeigen
Also, zur IS oder Taliban oder ins Kriegsgebiet zu schicken...das wird wohl nie passieren. Entschuldigung, wie soll man den abschieben? Gibt es eine Chartermaschine nach Mossul, Damaskus, Bagdad? Was ist dann mit der Gefahr für unsere deutschen Piloten?

Und was ist im folgenden Fall: ein afghanischer Jugendlicher kommt traumatisiert, von den Taliban verfolgt und alleine hierher. Hier wird er drogensüchtig (oder war es schon) und wird mehrmals erwischt. Soll man den auch abschieben? Er hat niemandem geschadet außer sich, und hat wohl zu den Drogen wg. seiner Vergangenheit gegriffen. Alles nicht so einfach. ...
Ja alles nicht so einfach.

Hier in der Schweiz brüten wir gerade wieder mal darüber.

Unsere unsägliche SVP hat vor ein paar Jahren die Ausschaffungsinitiative gestartet, in der es genau darum ging, straffällige Ausländer abzuschieben, auch solche, die schon jahrelang hier wohnen, soweit integriert, halt nicht Schweizer Bürger sind.
(Es wird ja immer gerne vergessen, dass auch eigene Landsleute mal Verbrechen begehen.....)

Die Initiative wurde an der Urne angenommen.
So weit so gut oder auch nicht.
Der SVP ging die Umsetzung aber nicht mit der erwarteten Härte vonstatten, weshalb jetzt eine 2. Initiative zur Abstimmung kommt, die Durchsetzungsinitiative
http://www.nzz.ch/meinung/kommentare...ame-1.18643848

Nun werden viele denken, toll, in der Schweiz tun sie wenigstens was!

Das Problem liegt in der Verhältnismässigkeit.
Schon nach geringfügigen Delikten kann ein Ausländer (dazu gehören auch Secondos, also hier Geborene) ausgewiesen werden.

Zitat aus oben verlinktem Artikel
Bei einer Annahme der Durchsetzungsinitiative wäre es zum Beispiel möglich, dass ein in der Schweiz geborener Ausländer, der wegen einer Geldstrafe von wenigen Tagessätzen verurteilt wird, des Landes verwiesen würde. Handelte es sich obendrein um einen EU-Bürger, würde die Schweiz nicht nur gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder den Uno-Pakt II verstossen, sondern auch gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen. In diesem ist festgehalten, dass ein Bürger eines Vertragsstaats nicht wegen eines Bagatelldelikts ausgewiesen werden darf. Bei einer Annahme der Durchsetzungsinitiative würde die Schweiz nicht nur mit einem Bein aus dem Binnenmarkt austreten, sondern auch aus dem europäischen Rechtsraum.

Ich kann das nicht gutheissen.

Bei schweren Delikten ok.
Aber nicht bei leichten, bei denen nicht Menschen zu Schaden kommen.....