Ja alles nicht so einfach.
Hier in der Schweiz brüten wir gerade wieder mal darüber.
Unsere unsägliche SVP hat vor ein paar Jahren die Ausschaffungsinitiative gestartet, in der es genau darum ging, straffällige Ausländer abzuschieben, auch solche, die schon jahrelang hier wohnen, soweit integriert, halt nicht Schweizer Bürger sind.
(Es wird ja immer gerne vergessen, dass auch eigene Landsleute mal Verbrechen begehen.....)
Die Initiative wurde an der Urne angenommen.
So weit so gut oder auch nicht.
Der SVP ging die Umsetzung aber nicht mit der erwarteten Härte vonstatten, weshalb jetzt eine 2. Initiative zur Abstimmung kommt, die Durchsetzungsinitiative
http://www.nzz.ch/meinung/kommentare...ame-1.18643848
Nun werden viele denken, toll, in der Schweiz tun sie wenigstens was!
Das Problem liegt in der Verhältnismässigkeit.
Schon nach geringfügigen Delikten kann ein Ausländer (dazu gehören auch Secondos, also hier Geborene) ausgewiesen werden.
Zitat aus oben verlinktem Artikel
Bei einer Annahme der Durchsetzungsinitiative wäre es zum Beispiel möglich, dass ein in der Schweiz geborener Ausländer, der wegen einer Geldstrafe von wenigen Tagessätzen verurteilt wird, des Landes verwiesen würde. Handelte es sich obendrein um einen EU-Bürger, würde die Schweiz nicht nur gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder den Uno-Pakt II verstossen, sondern auch gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen. In diesem ist festgehalten, dass ein Bürger eines Vertragsstaats nicht wegen eines Bagatelldelikts ausgewiesen werden darf. Bei einer Annahme der Durchsetzungsinitiative würde die Schweiz nicht nur mit einem Bein aus dem Binnenmarkt austreten, sondern auch aus dem europäischen Rechtsraum.
Ich kann das nicht gutheissen.
Bei schweren Delikten ok.
Aber nicht bei leichten, bei denen nicht Menschen zu Schaden kommen.....