Hallo Padme,
es kommt darauf an. Wenn der Job in deinem aktuellen Team grundsätzlich von deinem aktuellen Arbeitsvertrag (dem vor der Elternzeit, der wird ja schriftlich sein) gedeckt ist, kann dein Arbeitgeber dich im Rahmen seines Weisungsrechts in das Team setzen, in dem du aktuell bist. Ich würde das grundsätzlich jetzt so interpretieren, dass du aus der Elternzeit zurück bist und anstatt wieder in Vollzeit erstmal in Teilzeit einsteigst. Damit hast du dein "Recht auf Rückkehr" ja quasi erhalten, dass du exakt deinen alten Arbeitsplatz wieder bekommst, steht dir, rein rechtlich, nicht zu.
Vielleicht hilft dir das hier ja weiter:
http://www.haufe.de/personal/persona..._HI568130.html
Edit: Ich hatte es falsch verstanden - du bist aktuell noch in Elternzeit, arbeitest aber trotzdem schon Teilzeit bei deinem alten AG? Dann gilt natürlich nach wie vor, dass du ein Anspruch auf Rückkehr nach deiner Elternzeit hast und je nach dem wie das vereinbart war jetzt theoretisch die Teilzeitstelle auch wieder lassen könntest (ist natürlich blöd, wenn man da nichts schriftliches hat...), aber trotz alledem könnten deine Chefs dich, wenn sie wollten, auch nach der Elternzeit wieder in das Team setzen, in dem du aktuell bist. Da musst du vermutlich wirklich mal darüber sprechen, ob es auch andere Lösungen gibt. Rein rechtlich einen Anspruch auf ein "anderes Team" herzuleiten wird fürchte ich nicht klappen.