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Thema: Hätte mal eine Frage zum Arbeitsrecht...

  1. #1
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    Standard Hätte mal eine Frage zum Arbeitsrecht...

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    Letztes Jahr nach der Geburt unserer Tochter habe ich erst mal zwei Jahre Elternzeit angemeldet und bin jetzt vor kurzem nach dem Ende des Elterngeld Bezugs in Teilzeit wieder angefangen. Leider habe ich nicht meinen alten Aufgabenbereich wieder bekommen sondern man hat mich in eine Abteilung versetzt, wo ich weder die Aufgaben tun mag noch wo das Team auch nur ansatzweise harmoniert. Genau genommen wollen in diesem Team weder die dort sitzenden Angestellten sitzen noch wollen die Chefs etwas damit zu tun haben. Ich mache jetzt genau das, was ich nie machen wollte... Und zudem ist das Team ein absoluter Hexenkessel. Gestern waren wir dort zu dritt und jede hat geheult. Und ich bin eigentlich keine Heulsuse, da muss der Frustrationsgrad schon hoch sein. Jedenfalls bin ich mittlerweile so weit, dass ich noch mal das Gespräch mit meinem ehemaligen Hauptchef suchen werde und ansonsten auch ohne neuen Job kündigen würde. Klüger wäre es aber alle Mal zu warten bis ich was Neues habe und die Lage für Bewerber in meiner Branche ist gut.

    Aber was ist dann mit meinem Hauptarbeitsverhaeltnis? Soweit ich weiß, bleibt das und der Teilzeitjob ist quasi eine zweite Stelle. Kann ich nur die Teilzeitbeschäftigung kündigen und das erste Arbeitsverhältnis ruht? Und welche Vorteile bringt mir die Elternzeit überhaupt, wenn ich voraussichtlich sowieso nicht wieder Vollzeit anfange? Schriftlich gibt es übrigens nichts, keine Arbeitsverträge etc.
    Auf geht´s!

  2. #2
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    Hallo Padme,

    es kommt darauf an. Wenn der Job in deinem aktuellen Team grundsätzlich von deinem aktuellen Arbeitsvertrag (dem vor der Elternzeit, der wird ja schriftlich sein) gedeckt ist, kann dein Arbeitgeber dich im Rahmen seines Weisungsrechts in das Team setzen, in dem du aktuell bist. Ich würde das grundsätzlich jetzt so interpretieren, dass du aus der Elternzeit zurück bist und anstatt wieder in Vollzeit erstmal in Teilzeit einsteigst. Damit hast du dein "Recht auf Rückkehr" ja quasi erhalten, dass du exakt deinen alten Arbeitsplatz wieder bekommst, steht dir, rein rechtlich, nicht zu.
    Vielleicht hilft dir das hier ja weiter:
    http://www.haufe.de/personal/persona..._HI568130.html

    Edit: Ich hatte es falsch verstanden - du bist aktuell noch in Elternzeit, arbeitest aber trotzdem schon Teilzeit bei deinem alten AG? Dann gilt natürlich nach wie vor, dass du ein Anspruch auf Rückkehr nach deiner Elternzeit hast und je nach dem wie das vereinbart war jetzt theoretisch die Teilzeitstelle auch wieder lassen könntest (ist natürlich blöd, wenn man da nichts schriftliches hat...), aber trotz alledem könnten deine Chefs dich, wenn sie wollten, auch nach der Elternzeit wieder in das Team setzen, in dem du aktuell bist. Da musst du vermutlich wirklich mal darüber sprechen, ob es auch andere Lösungen gibt. Rein rechtlich einen Anspruch auf ein "anderes Team" herzuleiten wird fürchte ich nicht klappen.
    Geändert von i<3absolut (31.07.15 um 14:28:28 Uhr)
    Somewhere along the way, you decided I was worth saving. I wanted to thank you for that. *aaawww*

  3. #3
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    Hallo i<3absolut! Ja, rein rechtlich habe ich keinen Anspruch auf meinen alten Aufgabenbereich, das weiß ich. Mir geht´s eigentlich nur darum, wenn ich jetzt hinschmeiße, ob ich dann irgendwelche Nachteile hinsichtlich meiner beim AG angemeldeten Elternzeit habe. Ich vermute, daß ich dann höchstens Nachteile bei den Rentenversicherungszeiten habe, aber wer weiß schon, was in 25 - 30 Jahren ist...
    Auf geht´s!

  4. #4
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    Hallo Padme.
    Zur Sache habe ich nichts beizutragen. Nur lass' bitte Dir kündigen, kündige nicht selbst.
    Wegen der Leistungsandprüche. Alles Gute, Du findest bestimmt was Besseres.

  5. #5
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    Ich wüsste spontan nicht, was die Nachteile sein sollten. Die Elternzeit ist ja vom Grundsatz her gesetzlich ohne Arbeitszeiten vorgesehen. Allerdings wird in den meisten Fällen die Teilzeitarbeit in der Elternzeit als eine vorübergehende Modifizierung des Hauptarbeitsverhältnisses angesehen, nicht als eigenständiger Vertrag, ich würde mich also um Missverständnissen vorzubeugen (sofern du grundsätzlich noch dort angestellt bleiben willst) eher nicht "kündigen" sondern nur deinen AG informieren, dass du deine Teilzeitarbeit gerne wieder beenden würdest.
    Somewhere along the way, you decided I was worth saving. I wanted to thank you for that. *aaawww*

  6. #6
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    Ich würde besser auch nicht kündigen. Mach es doch lieber so, dass du die Elternzeit stundenmäßig hochfährst. Also ich meine, komplett in Elternzeit gehen und nach den 3 Jahren wieder Vollzeit anfangen. Aber auch da hast du wohl rein rechtlich keinen Anspruch auf die alte Stelle, soweit ich weiß.

  7. #7
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    Kurzes Update, für die, die es interessiert: Ich sitze zwar immer noch in dieser Abteilung, aber zum Glück hat sich mein Aufgabenbereich vermischt mit dem, was ich vorher auch gemacht habe. Und Ende Dezember hat eine Angestellte in diesem Team gekündigt und sie war es auch, die dieses Team so kompliziert gemacht hat. Selten habe ich mich mehr über eine Kündigung gefreut. Es bedeutet zwar erst mal einen Haufen Mehrarbeit, weil alles Knall auf Fall verteilt und übernommen werden musste, aber nun können wenigstens alle Beteiligten wieder vernünftig miteinander kommunizieren.
    Auf geht´s!

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