Maßgeblich ist meiner Meinung nach die Steuerklasse für die Berechnungszeit. Und das wäre in deinem Fall ja nicht das Gehalt vor deiner 1. Schwangerschaft, sondern das fiktive Gehalt jetzt. Also auch die derzeitige Steuerklasse. Und ja, wenn du jetzt eine bessere Steuerklasse hättest, müsste der Arbeitgeber das nach dieser berechnen.