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Thema: Frage zum Mutterschaftsgeld und ne allgemeine (rechtliche) Frage

  1. #1
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    Standard Frage zum Mutterschaftsgeld und ne allgemeine (rechtliche) Frage

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    Besser mal gelöscht...
    Geändert von Exuser64 (11.05.16 um 08:29:45 Uhr)

  2. #2
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    Meiner Meinung nach hat dein AG das schon richtig berechnet. Schau mal da http://www.bmfsfj.de/blaetterkatalog...log/index.html Seite 34. In diesem Fall wird das zugrunde gelegt, was du jetzt verdienen würdest, wenn du wieder arbeiten würdest.

  3. #3
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    Maßgeblich ist meiner Meinung nach die Steuerklasse für die Berechnungszeit. Und das wäre in deinem Fall ja nicht das Gehalt vor deiner 1. Schwangerschaft, sondern das fiktive Gehalt jetzt. Also auch die derzeitige Steuerklasse. Und ja, wenn du jetzt eine bessere Steuerklasse hättest, müsste der Arbeitgeber das nach dieser berechnen.
    Geändert von Lucrezia (18.12.15 um 13:33:23 Uhr)

  4. #4
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    Das zielt ja eben auf den Berechnungszeitraum ab. Beispiel: Jemand arbeit vor dem Beginn des Mutterschutzes in Steuerklasse 3 und wechselt dann während des Mutterschutzes in Steuerklasse 5. Dann ist der maßgebliche Berechnungszeitraum die Zeit vor Beginn des Mutterschutzes und damit Steuerklasse 3. Der Arbeitgeber dürfte in diesem Fall nicht Steuerklasse 5 zugrunde legen, obwohl zum Zeitpunkt der Auszahlung der Arbeitnehmer in dieser ist.

  5. #5
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    Damals waren ja auch die 3 Monate vor dem 1. Mutterschutz maßgebend. Also LSt.Klasse 3. Jetzt fiktives derzeitiges Gehalt, Lohnsteuerklasse 5.

  6. #6
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    Green, das ist aber doch genau das, was ich dir zu erklären versuche: "maßgebender Berechnungszeitraum". Im Fall der 1. Schwangerschaft drei Monate vor dem 1. Mutterschutz. Im Fall der 2. Schwangerschaft fiktives Gehalt jetzt, also mit den derzeitigen Parametern. Wenn dein AG jetzt für dich eine Lohnabrechnung erstellen müsste, wäre LSt.Klasse 5 anzuwenden.

    Deinem Arbeitgeber wird's übrigens relativ wurscht sein, der bekommt das so oder so über die Umlagekasse zurückerstattet.

  7. #7
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    Erzähl mal, wie das ausgeht, interessiert mich sehr. Ich habe vorhin auch nochmal einiges an Unterlagen durchforstet, aber nirgendwo steht konkret wie es in diesem Fall gemacht werden muß. Die einen vertreten die Auffassung, man müsste den 3-Monats-Zeitraum vor der 1. Schwangerschaft heranziehen, andere wiederum meinen ein fiktives Gehalt zum jetzigen Zeitpunkt ansetzen. Was sagt denn deine Krankenkasse?

  8. #8
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    .
    Geändert von Davantage (11.05.16 um 22:04:31 Uhr)

  9. #9
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    Da es ja die aktuell gültige Steuerklasse ist, bekommt er das so vom Finanzamt gemeldet.

  10. #10
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    krass Ich drück dir die Daumen.
    Geändert von Amber2611 (11.05.16 um 10:46:05 Uhr)

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