"Ohne Einschränkungen dürfen Flüchtlinge nur arbeiten, sobald ihnen offiziell Asyl gewährt wurde. Die ersten drei Monate dürfen sie überhaupt nicht arbeiten.
Danach nur, wenn sie eine Arbeitserlaubnis vom Ausländeramt bekommen. In der Praxis werden aus den drei Monaten schnell ein halbes Jahr oder mehr, bis der Status geklärt ist. In der Zeit dürfen sie nicht arbeiten." http://www.daserste.de/information/p...ubnis-100.html
Viele Grüße, Lilalucy
dann schreib das doch komplett dazu, lilalucy und setz nicht solche Halbwahrheiten in die Welt, die von jemanden, der sich nicht auskennt, so unkommentiert hingenommen werden!
Arbeitserlaubnis ohne Einschränkung nach Anerkennung. Davor eine nachrangige Arbeitserlaubnis nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland. Die Arbeitserlaubnis für nachrangige Arbeitserlaubnis wird i. d. R. ohne Probleme erteilt. Jedenfalls kenne ich keinen bei dem sie abgelehnt wurde. Und noch einmal: Es geht hier um die Arbeitserlaubnis.
Und jetzt bin ich wieder raus hier. Das geht mir hier zuweit.