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Thema: Frage zu Schulbesuch für Flüchtlinge

  1. #1
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    Standard Frage zu Schulbesuch für Flüchtlinge

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    Ich habe heute ein 17jähriges Flüchtlingsmädchen aus dem Irak kennengelernt, die gerne zur Schule gehen möchte. Ihre Geschwister gehen zur Schule, sie darf nicht. Wenn sie bei den Sozialarbeitern nachfragt wird sie vertröstet.
    Habt ihr eine Idee, was sie tun kann? Wer kennt sich mit dem Thema aus?
    Das Problem wird sein, dass sie mit 17 nicht mehr schulpflichtig ist, aber heißt das wirklich, dass sie jetzt keinen Schulabschluss machen kann?
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  2. #2
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    Sie ist aber berufschulpflichtig, bis sie 18 wird, da sehen die normalerweise nicht einfach drüber weg. Welchen Abschluss würde sie denn machen wollen?
    These violent delights have violent ends.


  3. #3
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    Evtl. können sie dir in der Schlau Schule mit Informationen weiterhelfen http://www.schlau-schule.de/
    liebe Grüße
    selvie
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    Helmut Qualtinger

  4. #4
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    Sie möchte Designerin werden.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  5. #5
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    Was für eine Richtung denn? Grafik? Medien? Kommunikation?

    Ich glaube, dafür braucht sie einen Realschulabschluss. Wie gut ist sie denn?
    These violent delights have violent ends.


  6. #6
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    Ich kenne mich jetzt nicht super gut mit dem Thema aus, mich würden aber folgende Fragen interessieren:
    Warum darf sie nicht zur Schule gehen? Welche Begründung gibt es dafür? Mit was vertrösten sie die Sozialarbeiter?
    Laut Wikipedia handhaben die Bundesländer das Thema unterschiedlich, fand aber diesen interessanten Abschnitt hier:


    "Die Kinderrechtskonvention, die seit Deutschlands Rücknahme der Vorbehalte im Jahr 2010 auch in Deutschland unbeschränkt Gültigkeit hat, verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten u. a dazu, den "Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich" zu machen und allen Kindern den Zugang zu "weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art" zu gewähren (Artikel 28 Abs. 1). Da die Rechte der UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind zustehen, das sich innerhalb der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaats befindet (Artikel 1, 2 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention), gelten sie auch für Flüchtlingskinder und für Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus." (Wikipedia)

    Abgesehen davon würde ich ihr raten, sich ein paar Schulen auszusuchen und dort anzufragen.
    Am besten auch - soweit vorhanden, bzw. möglich zu organisieren, ist ja in einer Fluchtsituation nicht unbedingt gegeben - Nachweise über den bisherigen Schulbesuch mitnehmen.
    Heutzutage kennt man von allem den Preis, aber von nichts den Wert!
    (Oscar Wilde)


    "Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt" (M.Gandhi)

  7. #7
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    Zitat Zitat von SiGuenther Beitrag anzeigen
    Was für eine Richtung denn? Grafik? Medien? Kommunikation?

    Ich glaube, dafür braucht sie einen Realschulabschluss. Wie gut ist sie denn?

    Sie träumt von Modedesign oder Innenausstattung.

    Ich habe sie heute kennengelernt. Sie spricht sehr gut englisch, aber wenig deutsch. Ihren Schulabschluss im Irak konnte sie nicht mehr machen. Ich werde mal mit den Sozialarbeitern sprechen. Die sind halt total überfordert, wie überall im Moment.
    Berufschulpflicht bis 18 ist schon mal ein gutes Stichwort, das war mir nicht klar.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

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