Zitat Zitat von Chiquitita Beitrag anzeigen
Ich wollte nur kurz darauf hinweisen, dass man auch in einer ET nicht alles machen darf, was man will. Manche Teile zählen nämlich zum Gemeinschaftseigentum.
Ich denke, in Deinem Fall wird es kein Problem sein, da die Wand ja früher auch da war. Ich würde mich trotzdem kundig machen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Das bezieht sich aber meist nur auf solche Teile der Wohnung, die außen sichtbar sind wie z.B. Fenster, Haustür, Balkon. Was drinnen gemacht wird, ist davon im Regelfall nicht berührt. Man sollte natürlich keine tragenden Wände einreißen - da hätte die Gemeinschaft tatsächlich Grund zu meutern. ) Wir haben die Wände auch in unserer ETW gesetzt - war kein Problem ;o)

Viele Grüße,

Mme Bricolage )