Naja aber das aktuelle Urteil sagt das man im Ernstfall den Besuch nachweisen können muß. Kann ich nicht, ich bin Kassenpatient und hab keine Rechnung.

Ich hab mich eh entschieden es nach 4 Jahren einfach auf sich beruhen zu lassen. Wenn ihc mich in 2 Wochen nicht gezuckt hab löschen sie die Bewertung.