Betriebsbedingt kündigen geht nicht, die Stelle ist ja bereits schon wieder ausgeschrieben. Macht euch davon einen Screenshot.
Damit bleibt verhalten-oder personenbedingte Kündigung.
Für die verhaltensbedingte Kündigung braucht es triftige Gründe. Ohne stichhaltige Abmahnungen scheitert der AG vor Gericht.
Wenn es zur Kündigung kommt, in jedem Fall Schutzklage einreichen, oft hat man sonst auch beim Arbeitsamt Probleme.
Dass bei der Betriebszugehörigkeit eine nennenswert hohe Abfindung anfällt bezweifle ich allerdings.
Vermutlich wird der AG erst einmal den einfacheren Weg über eine Aufhebung mit Abfindung versuchen.