Jede Fixierung über 30 min muss ans Gericht gemeldet werden, wie schon oben geschrieben. Auch kürzere Fixierungen werden dokumentiert und weitergeleitet. Dann muss die Fixierung richterlich genehmigt werden, dafür gibt es auch einen Notdienst. Da es sich um Freiheitsentziehung handelt, wird kein Krankenhaus das ohne die richterliche Genehmigung machen. Es gibt ganz bestimmte Kriterien, bei denen fixiert werden darf, da ist der rechtliche Rahmen sehr eng. Für lange Fixierungen müssen die Patienten sehr aggressiv sein oder aktiv immer wieder versuchen, sich zu suizidieren. Ansonsten gibt es noch Vorstufen wie komplett leere Räume zur Unterbringung mit nur einer Matratze am Boden.
Außerdem gehört zu einer Fixierung eine Unterbringung. Diese Unterbringung auf einer geschlossenen Station erfolgt durch einen Psychiater. Dann muss innerhalb von 24 Stunden eine richterliche Anhörung erfolgen. Dazu kommt ein Richter und ein Verfahrenspfleger, der sozusagen der Anwalt des Patienten ist, auf die Station. Dort wird der Patient befragt und der Arzt. Liegen keine ausreichenden Gründe vor, wird der Patient nicht untergebracht. Auch hier ist der rechtliche Rahmen eng.
Wenn Patienten fixiert sind, ist das immer in einem abgetrennten, verschlossenen Raum, niemals mit unfixierten Patienten. Und sie müssen unter ständiger Aufsicht sein, meistens über eine Scheibe zum Dienstzimmer.
Der Unterbringungsbeschluss geht einem als offizielles Dokument durch das Gericht zu. Dort steht die Begründung drin und man kann auch Einspruch erheben. Man kann dann als erstes seinen Verfahrenspfleger kontaktieren. Dafür bezahlt man nichts.