Lies dir mal 271 BGB durch.
Mal eine Frage zu Zahlungsfristen:
Nach § 286 Abs.3 BGB ist eine Zahlung nach 30 Tagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vereinbart heißt für mich, dass der Rechnungsersteller nicht eigenmächtig erklären kann, dass z.B. nach 14 Tagen zu zahlen ist.
Ist das so richtig?
Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar
Lies dir mal 271 BGB durch.
Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)
Mach ich, danke.
Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar
Huhu,
286 III sagt nur wann der Schuldner in Verzug gerät, nichts jedoch über die Fälligkeit. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Wenn der Gläubiger sagt du hast 14Tage Zeit zu zahlen dann kann er das tun .
LG
Danke, hat sich mittlerweile geklärt
Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar
Ich hoffe, dass 271 der entscheidende Tip war.
Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)