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Thema: Zahnarzt Abrechnungsfrage

  1. #1
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    Standard Zahnarzt Abrechnungsfrage

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    Es gibt doch hier so viele Expertinnen in Sachen Zahnarzt. Ich habe da mal eine Frage:

    Mir ist vor einigen Wochen ein Backenzahn gezogen worden. Während die Zahnärztin den Zahn mit verschiedenen Werkzeugen rausholte, hat sich im Eifer des Gefechts an dem danebenliegenden Zahn eine Krone gelöst. Diese wurde mir dann wieder eingesetzt.

    Jetzt bekomme ich für das Einsetzen der Krone plötzlich eine Rechnung. Ist das so korrekt? Ich meine, wenn ich mein Auto zum Reifenwechsel bringe und die zerkratzen mir dabei die Stoßstange ist das doch auch nicht mein Problem, oder?

    Ich meine, die Summe ist zu vernachlässigen. Mein Anteil beträgt um die 10 Euro. Aber es hätte ja auch sein können, dass die Krone komplett zerstört worden wäre. Und dann wäre die Rechnung wohl um einiges höher ausgefallen.

    Angekündigt wurde übrigens auch nicht, dass da eine Rechnung kommt. Ich bin im Moment nicht gut auf Ärzte zu sprechen und dementsprechend misstrauisch. Hab auch schon überlegt, ob ich das mal mit der Krankenkasse kläre.

    Kann dazu jemand etwas sagen?

    LG, shirl.
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  2. #2
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    Soweit ich weiß darf der ZA privat nur berechnen nach vorheriger Ankündigung der Kosten.
    Und ich würde jetzt mal behaupten, da die ZA die Krone gelöst hat dürfte es eh nichts kosten.
    Aber da kann ich mich auch irren.

  3. #3
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    Ich würde erst die ZÄ ansprechen, bevor ich die KK anrufe

  4. #4
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    Sehe es genauso wie Pearli - sprich Deine ZÄ an und frag nach. Falls du danach noch unsicher bist, wende Dich an die KZA.

  5. #5
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    Wenn der ZA die Krone während einer Behandlung beschädigt/gelockert hat, kann er doch die Korrektur nicht in Rechnung stellen, das ist
    absolut unverschämt und dreist. Sorry, ich kenn mich mit der Materie nicht aus aber ich finde das unglaublich.

  6. #6
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    Ja, finde ich auch Vivan.

    Ich war mal lange bei einer ZÄ in Behandlung, die mir eine Kunststofffüllung an der Zahnfrontfäche am Zahnschmelz einsetzte.
    Dieser Zahn fiel aus dem kostenprogramm der KK, weil er ein seitlicher Schneidezahn war.
    (Es werden nur sichtbare Zähne bezahlt) .

    Allerdings fiel diese Füllung in regelmäßigen Abständen heraus
    Und jedesmal musste ich diese Füllung selber zahlen, weil es ja die KK nicht übernahm....
    Alle drei Monate musste ich also 20-30 Euro für diese Füllung bezahlen, weil sie es nicht hinbekam die Füllung fachgerecht einzusetzen.
    Irgendwann fand ich es unglaublich, weil es doch ihr Verschulden war.
    Wenn meine Leistung nicht okay ist, kann ich doch nicht vom Kunden erwarten, dass er jedesmal meinen Fehler bezahlt


    Ausserdem :
    Nach einer PZR haben meine Zähne nach drei Wochen wieder Verfärbungen bekommen, weil die Zähne wohl nicht poliert und versiegelt wurden.
    Nur huschhusch mit dem Salzstrahl drüber und das war's.
    Ich habe mich beschwert, bekam wieder eine Reinigung und musste sie wieder bezahlen.
    Unglaublich.
    Daraufhin wechselte ich endlich und habe jetzt einen sehr kulanten Zahnarzt, der auch endlich diese diffizile Füllung in den Griff bekam

  7. #7
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    Ich gehe schon über 20 Jahre zum gleichen ZA, der hat zwar keinen Doktortitel vor dem Namen, macht aber einen absolut super Job.

  8. #8
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    So weit mir bekannt fällt für alles, was mit Zahnersatz zu tun hat, ein Eigenanteil an. Fällt die Krone also raus, und du marschierst zum ZA zahlst du einen Teil des Wiedereinsetzens. Insofern ist das korrekt, allerdings muss über Kosten ausgeklärt werden und du musst ein Formular (Heil- und Kostenplan?) unterschreiben. Ob du das anfechten kannst, wenn du nicht unterschrieben hast weiß ich ehrlich gesagt nicht.
    Ich persönlich würde in dem Fall Kulanz erwarten, weil es ja dem ZA passiert ist und würde das ansprechen.

  9. #9
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    Bist du gesetzlich versichert? Nur damit ich die Höhe der Rechnung verstehe.
    Rechtlich würde ich sagen, musst Du zahlen. Der Zahnarzt sagt, er habe nach den Regeln der Kunst den anderen Zahn extrahiert. Es war nicht anders möglich. Manchmal ist das übrigens tatsächlich so, dass eine Krone einfach stört oder aber sie wird abgenommen um die Verblendung etc. nicht zu zerstören. Sie kann aber auch einfach so mit abgehehen, beim Hebeln werden enorme Kräfte freigesetzt. Ein fachlicher Fehler ist das sicher nicht.
    Allerdings hätte Dich der Zahnarzt aufklären müssen und Du hättest als GKV Patient auch den Heil- und Kostenplan unterschreiben müssen. Hat er das nicht und hast Du das nicht, dann wird er wenig Chance haben den Eigenanteil einzuklagen.
    Nur lohnt sich dieser Aufwand beiderseits? Der Stress ist es doch gar nicht wert. Ich kenne aus vielen Praxen, dass in dem Fall zwar der Festzuschuss über die GKV abgerechnet wird, dem Patient aber der Eigenanteil erlassen wird. Eine Lösung bei der beide Seiten nachgeben.
    Ich würde anrufen und nachfragen. Oft wird eben der Zusatz ohne Eigenanteil nicht in der Kartei dokumentiert und die Abrechnungsdame läuft in die Falle. Sie kann nur tun was dokumentiert ist. Mündliche Absprachen und geistige Pläne des Zahnarztes kann sie nicht wissen. Deshalb lieber nochmal fragen.


    Zu der rausgefallenen Füllung. Es kommt auf die Fläche an. Zahnhalsfüllungen sind immer ohne Gewährleistung. Allerdings finde ich es auch in dem Fall "arm" von dem Zahnarzt dir diese immer wieder zu berechnen. Wurde sie privat berechnet und du bist gesetzlich versichert? Oder musstest Du einen Eigenanteil zahlen?
    Füllungen die aus kosmetischen Gründen erbracht werden, sind nie Bestandteil der GKV, die MUSS der Zahnarzt privat abrechnen und muss sie auch als Verlangensleistung kennzeichnen.

    Es ist übrigens ein Irrglaube, dass der Patient ein Recht auf eine Füllung hat, die ewig hält und er zufrieden ist. Er hat das Recht auf eine Behandlung nach den Regeln der Kunst. Mehr nicht. Man hat ja auch nicht im Restaurant das Recht auf Essen das einem schmeckt. :-)
    Allerdings sollten beide Seiten zufrieden sein.

  10. #10
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    Danke für die Aufklärung. Ja, ich bin gesetzlich versichert. Das Einsetzen der Krone wurde mit etwas über 20 Euro in Rechnung gestellt, davon ging ein Festanteil ab und übrig blieben knapp 10 Euro Eigenanteil (habe die Rechnung gerade nicht vorliegen).

    Ich habe bei dem Termin etwas unterschrieben, allerdings ging es da um ein Provisorium für die Lücke. Der gezogene Zahn sollte langfristig durch ein Implantat ersetzt werden. Da hat sie gesagt, braucht es 6 Monate Wartezeit. Ich habe dann nach einem Provisorium gefragt, da ich a. Angst habe, dass sich die vorderen Zähne verschieben und b. beim Lachen gerne den Mund weit aufreiße und da nicht so eine große Lücke haben möchte. Da hat sie dann gesagt, es wäre in der Tat nicht schlecht die Lücke durch ein Provisorium zu erhalten und mir dann gesagt, dass das im Grunde schon Zahnersatz wäre und ein kleiner Eigenanteil auf mich zukäme. Dazu habe ich allerdings noch keinen KVA erhalten.
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