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Thema: Frage zu Einkünften nach der Elternzeit

  1. #1
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    Standard Frage zu Einkünften nach der Elternzeit

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    Mal eine Frage, was bekommt jemand, der vor der EZ gearbeitet hat, in der EZ Elterngeld bekommen hat, nach Ende der Elternzeit aber keine Lust auf Arbeiten hat? Und der Ehemann derzeit auch nichts verdient?
    Ja, fragt nicht wie, aber es gibt so Leute...
    Wie auch immer, welche Leistung bekommt so jemand?

    Und was bekommt jemand, der nach Ablauf des Elterngeldes noch bis Ende der Elternzeit nicht arbeitet (gleiche Situation)? Bekommt man da überhaupt was?

  2. #2
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    Meine Elternzeit ging bis Mai 2016 und ich habe offiziell im August (inoffiziell im Oktober wegen Urlaub und Überstunden) wieder angefangen zu arbeiten. In den Monaten dazwischen habe ich kein Einkommen gehabt.

  3. #3
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    Meine Elternzeit ist seit einem Jahr abgelaufen. Das zweite Jahr lebe ich also von meinen Ersparnissen. Erst im März gehe ich wieder arbeiten und solange muss das Geld noch reichen
    Habe mich bewusst dafür entschieden und schon vor Geburt und Elternzeit Geld an die Seite gelegt für die Zeit danach.

  4. #4
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    Aber Du meinst ja das Elterngeld, oder?
    Elternzeit hat man ja drei Jahre, also wären zwei davon ja ohne Einkünfte. Bzw. Du machst zwei Jahre EZ und warst davon ein Jahr ohne Einkünfte.

    Edit: Jetzt habe ich Deinen Satz verstanden, gesa.

    Oder gäbe es da eine Möglichkeit? Nein, oder, weil man doch beschäftigt/angestellt ist, ohne Einkünfte vom AG zu bekommen?
    Also weder Hartz 4 noch Arbeitslosengeld, wenn ich das richtig verstehe.
    Dam müßte man dann ja direkt nach dem Elterngeld kündigen…aber bekäme man dann eine Leistung, wenn man das selbst macht?
    Würde mich echt mal interessieren...
    Geändert von Exuser64 (25.10.16 um 13:09:25 Uhr)

  5. #5
    Avatar von Medha
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    Wenn man sich mit dem Arbeitgeber einigt das Arbeitsverhältnis so zu beenden, dass einem ALG zusteht und man vorgibt arbeitssuchend zu sein, dann geht das durchaus für einige Zeit mit staatlicher Unterstützung.

    Wenn man selbst kündigt, ist man erst mal gesperrt.

    Wenn man sagt, man will nicht arbeiten (und das Kind ist über 3) oder jemand anders einem gegenüber unterhaltspflichtig und leistungsfähig ist, gibt es auch nichts.

    Wenn man nicht arbeiten kann, weil das Kind noch versorgt werden muss (unter drei Jahren?) und nichts hat, dann gibt es Leistungen vom Staat.
    Geändert von Medha (25.10.16 um 13:20:57 Uhr)
    “There are many ways you can establish your own path,” he said, sounding very much like the teacher he is. “The reason I love my catch phrase, ‘Make it work,’ is because it is not just about what is happening in the workroom, it is about life. Taking the existing conditions, the things we have available to us, and rallying them to ascend to a place of success.” (Tim Gunn)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Aber Du meinst ja das Elterngeld, oder?
    Elternzeit hat man ja drei Jahre, also wären zwei davon ja ohne Einkünfte. Bzw. Du machst zwei Jahre EZ und warst davon ein Jahr ohne Einkünfte.

    Edit: Jetzt habe ich Deinen Satz verstanden, gesa.

    .
    Genau. Ich habe zwei Jahre Eltenrzeit genommen, Elterngeld aber nur ein Jahr erhalten. Habe dann meine Elternzeit nochmal um ein halbes Jahr verlängert, also fast 2.5 Jahre Elternzeit aber nur 1 Jahr Geld vom Staat

  7. #7
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    Zitat Zitat von Medha Beitrag anzeigen
    Wenn man sich mit dem Arbeitgeber einigt das Arbeitsverhältnis so zu beenden, dass einem ALG zusteht und man vorgibt arbeitssuchend zu sein, dann geht das durchaus für einige Zeit mit staatlicher Unterstützung.

    Wenn man selbst kündigt, ist man erst mal gesperrt.

    Wenn man sagt, man will nicht arbeiten und jemand anders einem gegenüber unterhaltspflichtig und leistungsfähig ist, gibt es auch nichts.

    Wenn man nicht arbeiten kann, weil das Kind noch versorgt werden muss (unter drei Jahren?) und nichts hat, dann gibt es Leistungen vom Staat.
    Aber bekommt man das ALG dann auch tatsächlich und in welcher Höhe überhaupt?

  8. #8
    Avatar von Medha
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    Wenn jemand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, dann gibt es ALG. Aber wie das nach Elternzeit berechnet wird? Keine Ahnung.

    Guckstu hier:
    https://www.alg-i.de/berechnung-und-hoehe.html
    Fiktive Berechnung nach Qualifikation, wenn Berechnungszeitraum in Elternzeit lag

    Auch beim Eintreten der Arbeitslosigkeit nach einer nicht voll ausgeschöpften Elternzeit ist ein nur geringes Arbeitslosengeld zu erwarten, da sich die Höhe der Leistung dann nach dem vorher erreichten Entgelt richtet, in diesem Falle also nach dem niedrigeren Elterngeld (meist 67% des vorherigen Arbeitsentgelts) oder nach einem Durchschnittsbetrag aus Arbeitsentgelt und Elterngeld.
    Geändert von Medha (25.10.16 um 13:26:14 Uhr)
    “There are many ways you can establish your own path,” he said, sounding very much like the teacher he is. “The reason I love my catch phrase, ‘Make it work,’ is because it is not just about what is happening in the workroom, it is about life. Taking the existing conditions, the things we have available to us, and rallying them to ascend to a place of success.” (Tim Gunn)

  9. #9
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    D.h. wenn man kein Elterngeld mehr hat und noch in Elternzeit ist und das Kind eben noch unter drei ist, bekommt man dann auch Hartz 4?

  10. #10
    Avatar von Medha
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    Wenn man sonst nichts hat, ja.

    Ist das Kind jünger als drei Jahre und hat keinen Betreuungsplatz, so ist eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar. Hat es das 3. Lebensjahr überschritten und ist die Betreuung durch Kindergarten, Hort, Verwandte oder sonstige Personen sichergestellt, ist jede Arbeit in der Betreuungszeit zumutbar.
    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-...de-kinder.html
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