Wenn man sich mit dem Arbeitgeber einigt das Arbeitsverhältnis so zu beenden, dass einem ALG zusteht und man vorgibt arbeitssuchend zu sein, dann geht das durchaus für einige Zeit mit staatlicher Unterstützung.
Wenn man selbst kündigt, ist man erst mal gesperrt.
Wenn man sagt, man will nicht arbeiten (und das Kind ist über 3) oder jemand anders einem gegenüber unterhaltspflichtig und leistungsfähig ist, gibt es auch nichts.
Wenn man nicht arbeiten kann, weil das Kind noch versorgt werden muss (unter drei Jahren?) und nichts hat, dann gibt es Leistungen vom Staat.
Geändert von Medha (25.10.16 um 13:20:57 Uhr)
“There are many ways you can establish your own path,” he said, sounding very much like the teacher he is. “The reason I love my catch phrase, ‘Make it work,’ is because it is not just about what is happening in the workroom, it is about life. Taking the existing conditions, the things we have available to us, and rallying them to ascend to a place of success.” (Tim Gunn)