Als ich früher damit zu tun hatte, hatten wir öfters solche Fälle. In der CH ist es nämlich ähnlich - Zeugnisse müssen per Gesetz "wohlwollend" sein, mit dem Resultat, dass sie komplett wertlos sind, weil auch der besch* Mitarbeiter noch gut wegkommt. Mit Anwalt gedroht wurde uns auch ab und an.
In der Regel haben wir uns dann schlicht geweigert, ein volles (oder wie das bei euch heisst, qualifiziertes) Zeugnis auszustellen - lieber das, als eines, das komplett erstunken und erlogen ist. Also gab es eine Arbeitsbestätigung (heisst hier so) ohne jegliche Kommentare zur Leistung - also wirklich nur eine Bestätigung des Arbeitsverhältnisses, nicht mal die Tätigkeiten wurden erwähnt (kann man aber machen).
Mit Anwalt ist dann schlussendlich übrigens doch keiner daher gekommen...
Deshalb unterschreibe ich juttali's Empfehlung.