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Thema: Zeugnis für schlechte Mitarbeiterin die von Arbeit freigestellt und gekündigt wurde

  1. #11
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    Ich hänge mich gerade an die Probezeit. Ist es nicht so, dass es in Deutschland gesetzlich immer 6 Monate sind?- unabhängig davon, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Sondervereinbarung gefasst haben? Im Zweifelsfall greift die nämlich doch, sollte die MA nicht länger als sechs Monate bei dem Arzt gearbeitet haben. Ansonsten gilt tatsächlich, dass ein mindestens ein gutes, wohlwollendes Zeugnis ausgestellt werden muss, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde.

  2. #12
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    Nein, die Probezeit darf MAXIMAL 6 Monate betragen- muss es aber nicht.

    Und auch wenn man während der Probezeit gekündigt wurde, hat man einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.

    Siehe z.B. hier
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbe...it--f9681.html

    Dass sie nicht zum Anwalt geht, würde ich anzweifeln- wenn die Dame eine Rechtschutzversicherung hat, hat sie nichts zu verlieren.

  3. #13
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    Danke fürs Feedback!

    Das mit der Probezeit scheint bei (schwer vermittelbaren) Wiedereinsteigern die schon aufs Rentenalter zusteuern irgendwie nochmal anders zu sein. Da kenne ich mich aber nicht aus.

    Ja, dass der AG zu einem qualifizierten Zeugnis verpflichtet ist hatte ich meinem Freund gesagt. Ebenso dass es wohlwollend aber wahrheitsgemäß formuliert sein muß Es war wohl nur sehr schwer überhaupt festzulegen, was da rein MUSS und was auch wegbleiben kann.
    Ich hab auch schon etliche Zeugnisse geschrieben aber die waren allesamt sehr gut. Das ist leicht! Ich hab also keine Ahnung wie schlecht eines sein darf und wie gut es sein muß

    Inzwischen hab ich aber rausgefunden dass nach der aktuellen Rechtssprechung ein Zeugnis tatsächlich nicht mehr schlechter als durchschnittlich (= ca. Note 3) sein darf. Früher war das nicht, oder?
    Will der AN ein besseres Zeugnis muß er beweisen dass er es verdient hat.
    Will der AG ein schlechteres ausstellen muß er beweisen dass das angebracht ist.
    .
    Lobt der AG ZUVIEL und der AN versemmelt den nächsten Job hätte ein zukünftiger AG das Recht auf Entschädigung zu klagen.
    Lobt der AG gar nicht und schreibt nur Schlechtes und der AN bekommt deshalb keinen neuen Job könnte er auf Übernahme des Verdienstausfalles klagen.

    Sowas ist echt vertrackt wenn man sowieso ein netter, hilfsbereiter Mensch ist der einerseits möglichst alles friedlich regeln will, andererseits aber bei der Wahrheit bleiben will. Ich glaube seit ich ihn kenne habe ich meinen Freund noch nie so schlecht über jemanden urteilen gehört. Die Frau muß wiiiiiirklich schlecht gewesen sein.
    Ich hab ihm jetzt geraten einen "wohlwollenden Dreier bis Vierer" zu bescheinigen und ihm ein paar Textvorschläge gemacht.

    Besteht die EX-MA auf Änderungen dann sollte sie bitte persönlich vorsprechen (alles andere wäre reines Wohlwollen ihres AG) und ihre Änderungswünsche plausibel begründen. Gerne auch in Begleitung eines Anwaltes wenn sie das will.
    Das wäre das normale Vorgehen und erhöht sicherlich die Hemmschwelle für überzogene Forderunge die per Mail oder Post doch etwas leichter sind weil man dem Gegenüber nicht ins Gesicht schauen muß.
    Wenn die EX Mitarbeiterin sich einen Anwalt nimmt hat das erstmal noch nichts zu sagen. Das ist IHRE Verantwortung.
    Fordert dieser Anwalt Änderungen kann man es sich überlegen. Sagt man nein wäre die nächste Frage ob der Anwalt Klage einreicht. Auch dann hat man noch die Möglichkeit die Klage anzuerkennen und könnte das Zeugnis anpassen ohne das es vor Gericht geht und übermäßig teuer wird.

    Wie er sich letztendlich entscheidet, keine Ahnung. Ich hätte an seiner Stelle einen Fachanwalt befragt aber so ist er einfach nicht gestrickt. Auch fehlt ihm das Geld. Die Praxis geht zwar sehr gut und ernährt gar nicht mal so wenige Angestellte und eine weitere Ärztin aber alles was "übrig bleibt" steckt er in soziale Projekte. Er selbst lebt total bescheiden.

    Ich sags ja, solche Leute gibts nicht oft. Mich macht es sauer wenn so jemand dann noch für seine Nettigkeit bestraft wird.
    Püh, hoffentlich klingeln ihm jetzt nicht die Ohren. Mich nimmt das echt mit und ich bin sauer.

  4. #14
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    also ich hätte sicher keinen Fuß mehr in die Firma gesetzt damals. Ich haben meinem Anwalt die Änderungswünsche mitgeteilt und der hat die mit einer Frist an den AG weitergeleitet. Persönlich wird das eigentlich nie gemacht - zumindest sicher nicht in einem Streitfall ;-)
    Geändert von Terri (15.11.16 um 11:52:23 Uhr)

  5. #15
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    Ich würde es echt gut sein lassen. Ein 3er Zeugnis ausstellen und gut ist- Zukünftige AG können ja auch Auskünfte einholen bei ehemaligen AG, da eben die meisten Zeugnisse nicht so aussagekräftig sind.

  6. #16
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    Ich habe auch noch nie gehört, dass jemand nochmal persönlich beim ehemaligen AG vorgesprochen hätte um eine Änderung des DZ zu erwirken.

    Und von soetwas habe ich ebenfalls noch nie in der Praxis gehört oder gelesen:
    Lobt der AG ZUVIEL und der AN versemmelt den nächsten Job hätte ein zukünftiger AG das Recht auf Entschädigung zu klagen.
    Lobt der AG gar nicht und schreibt nur Schlechtes und der AN bekommt deshalb keinen neuen Job könnte er auf Übernahme des Verdienstausfalles klagen.

    Es kann doch immer passieren, dass der AN beim nächsten AG keinen guten Job macht, aus welchem Grund auch immer. Und wenn die Dame schon älter ist, wie du geschrieben hast, wird sie wohl noch weitere Dienstzeugnisse vorlegen können, in denen sie evt. etwas besser bewertet wurde. Manchmal kann eine Zusammenarbeit aus den verschiedensten Gründen scheitern und das bedeutet nicht, dass AG oder AN unfähig wären - es passt halt manchmal einfach nicht.

    Ich würde ihr ein mittelmäßiges Zeugnis ausstellen (lassen) und schauen, ob sie das akzeptieren kann.

    LG,
    Blondie
    "Simplicity is the ultimate sophistication" (Leonardo da Vinci)

  7. #17
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    Ich erlebe sowas im Bekanntenkreis genau andersrum (und zwar schon über mehrere Arbeitgeber).

    Die Bekannte ist Mitte/Ende 50 und allein dadurch schon schwer vermittelbar, obwohl sie eine exzellente Ausbildung hat. Ihre Arbeitgeber haben alle eine Förderung durch die ARGE für einen bestimmten Zeitraum (maximal 12 Monate) erhalten und immer, wenn der ablief, wurde sie entlassen. Diese Arbeitgeber haben sich mit Zeugnissen natürlich auch schwer getan.

    Die Bekannte kennt ihre Rechte und nimmt sie natürlich auch wahr. Ich weiß gar nicht, warum sowas eher negativ gesehen wird.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  8. #18
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    Zitat Zitat von Gästin Beitrag anzeigen
    Die Bekannte kennt ihre Rechte und nimmt sie natürlich auch wahr. Ich weiß gar nicht, warum sowas eher negativ gesehen wird.
    Nun, ich glaube nicht dass das per se negativ gesehen wird.

    Negativ wird gesehen, dass eine Mitarbeiterin, die offenbar schlecht war, noch weiss-der-Geier-was verlangt.

    Aber wie gesagt, ich kenne das von hier auch. Da muss man dem allermiserabelsten Mitarbeiter immer noch ein gutes Zeugnis ausstellen. Wenn einer nix taugt, sollte man das auch sagen dürfen, da muss man nicht auf "Rechte" pochen. Diese Rechte gelten für den Fall, dass Zeugnisse ungerechtfertigterweise schlecht ausfallen. Diese so hinzudrehen, dass auch gerechtfertigte schlechte Bewertungen abgeändert werden müssen, ist doch absoluter Blödsinn und unfair.

  9. #19
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    Sehe ich wie Dawn. In meinem Metier kennt man sich untereinander und es ist durchaus üblich, sich mal telefonisch zu erkundigen. Ich würde nie schlecht über jemanden reden, wo es einfach nicht gepasst hat und ich will niemandem etwas verbauen. Aber ich bin ehrlich, und erwähne durchaus, wenn jemand gleich unangenehm wird und mir mit dem Anwalt droht, bevor noch irgendwas passiert ist.

  10. #20
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    Blondie1, diese beiden Sätze mit dem Klagen hatte ich gestern auf der Homepage eines Arbeitsrecht-Anwalts gefunden. Die haben ja immer so ein wenig Service-Infos auf ihren Seiten.
    Da war ich auch ziemlich erstaunt aber es scheint wohl zu stimmen. Ich habe es dann beim Googeln noch mehrfach bei anderen Anwälten gelesen.

    Wir haben die Zeugnisse auch immer verschickt und Änderungen telefonisch besprochen aber das waren dann auch keine unfriedlichen Trennungen. Wenn man es GENAU nehmen will (und das tut die Arbeitnehmerin ja schließlich auch) ist es so geregelt, dass Zeugnisse persönlich abgeholt werden sollen.
    Wenns im Streit auseinandergeht ist es natürlich heftig aber ich finde auf jeden Fall, dass ein Zeugnis keine Wünsch-Dir-was-Aktion für mittelprächtige Mitarbeiter sein kann wo man einfach froh ist, dass man sie loswird und ihnen bescheinigt was sie gerne hätten.

    Mein Freund macht jetzt tatsächlich ein normales, schlichtes 3er-Zeugnis ohne "stets" und "überaus" ohne die üblichen Übertreibungen und recht kurz und deutlich. Ich habe es gelesen und finde es mehr als fair aber so, dass man es verantworten kann potentiellen neuen AG gegenüber. Ich bin gespannt, wie es weitergeht und ob die Frau sich damit zufrieden gibt.

    Danke nochmal fürs Feedback! Mich bringen die unterschiedlichen Sichtweisen immer weiter. Ist ja alles (auch meine Meinung) nicht in Stein gemeißelt!

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