Zitat von
Lore-Lay
Neben der genauen Tätigkeitsbeschreibung ohne Wertung hatte er noch folgendes geschrieben:
Frau X hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt. Den Patienten gegenüber verhielt sich Frau X freundlich und zuvorkommend.
Das Arbeitsverhältnis beenden wir aus betrieblichen Gründen.
Wir danken ihr für die guten Leistungen und die bisherige Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg viel Erfolg und alles Gute.
Ich bin zwar keine Personalerin, aber meiner Meinung nach ist das bereits eine Bewertung. Dass es sich dabei um keine gute Bewertung handelt, sondern um eine eher schlechte Bewertung kann man daraus ersehen, dass nur "zu unserer Zufriedenheit" und nicht zu unserer vollen oder vollsten Zufriedenheit steht und das Wort "stets" fehlt, was bei einer guten Bewertung dabei stehen sollte. Beim 2. Satz ist die Bewertung auch nur mittelmäßig, da hier ebenfalls das Wort "stets" nicht angeführt ist und die Kollegen wurden gar nicht erwähnt, d.h. daraus könnte man auch schließen, dass zu den KollegInnen kein gutes Verhältnis bestanden hat.
Ich würde es so stehen lassen, außer sie droht wirklich mit rechtlichen Schritten. Dann soll sie mal einen Entwurf schicken, welches Zeugnis sie gerne hätte. Ich kenne mich mit der Rechtslage in Deutschland leider nicht aus, aber ich denke mir, man kann keinen AG zwingen, ein super Zeugnis auszustellen, wenn man mit der Leistung des AN nicht zufrieden war!
LG,
Blondie
Geändert von Blondie1 (13.11.16 um 20:05:22 Uhr)
"Simplicity is the ultimate sophistication" (Leonardo da Vinci)