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Thema: Zeugnis für schlechte Mitarbeiterin die von Arbeit freigestellt und gekündigt wurde

  1. #1
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    Standard Zeugnis für schlechte Mitarbeiterin die von Arbeit freigestellt und gekündigt wurde

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    Hallo in die Runde,

    ich habe hier, glaub ich, schon öfter gelesen, dass es einige Personaler und Experten gibt, die sich in der Zeugnissprache auskenne und im Namen eines lieben Freundes würde ich Euch gerne um Hilfe bitten.

    Folgendes Problem.
    Mein Freund betreibt eine Arztpraxis. Er ist schon etwas älter und eine Seele von Mensch und es ist ihm extrem schwergefallen, sich von der Mitarbeiterin zu trennen um die es geht aber die Zusammenarbeit (auch mit dem restlichen Personal) ging einfach nicht mehr weil die Atmosphäre zusehends vergiftete. Sogar Patienten fingen an, sich zu beschweren

    Die Mitarbeiterin war eine Wiedereinsteigerin Ende 50. Sie war lange (viele Jahre) aus dem Beruf, deshalb wurde eine 2 monatige Probezeit sogar von der Arbeitsagentur finanziert. Es klang alles gut und die Mitarbeiterin wirkte überzeugend. Nach 2 Monaten Einarbeitung wurde aber schon klar, dass das irgendwie nicht so recht klappt. Sie bekam ihren Bereich (sei es Software, medizinische Geräte usw. ) einfach nicht in den Griff. Die Kolleginen scheiterten mit ihren Erklärungsversuchen immer wieder. Mein Freund verlängerte dann die Probezeit nochmal um 2 Monate (natürlich auf seine Kosten) und besprach mit der Mitarbeiterin und den Kolleginnen, dass die Einarbeitung in alle Geräte usw. dann mit mehr Sorgfalt durchgeführt werden soll.
    Nach der neuen Probezeit (also insgesamt 4 Monate) sagte die Mitarbeiterin dass alles klappt und supergut liefe und so wurde sie in eine Festanstellung übernommen.
    Und dann fing es an mit jedem Tag offensichtlicher zu werden dass sie GAR NICHTS kann. Sie beherrschte die Geräte nicht und ging etwas schief beschuldigte sie die Kolleginnen, sie hätten es ihr falsch oder gar nicht gezeigt. Es häuften sie die Beschwerden von Patienten, die unfreundlich und unqualifiziert behandelt wurden und auch die Kolleginnen hatten langsam die Geduld verloren. Als die Mitarbeiterin dann anfing die Kolleginnen gegeneinander aufzuhetzen ist mein Freund eingeschritten und hat sie dann nach insgesamt 9 Monaten bei vollem Lohnausgleich ab sofort freigestellt und ihr fristgerecht gekündigt.

    Er hat ihr ein Zeugnis (normal also nur mit Tätigkeitsbeschreibung und ohne Wertung) ausgestellt. Sie forderte ein qualifiziertes Zeugnis.
    Mein Freund sagt, sie hätte maximal eine "fünf" verdient, weiß aber dass er das so nicht ausstellen darf. Er weigert sich aber auch zu lügen und sie besser zu machen als sie war.
    Die gute Frau schmeißt ihn mit Paragraphen zu und droht mit Anwalt und mein Freund (der ist ein echtes Lämmchen) macht sich total viel Gedanken und Sorgen um einen eventuellen Rechtsstreit. Er ist einfach kein Durchschnitts-Chef und tut sich mit solchen Menschen echt schwer.
    Sie kennt auf jeden Fall "ihr gutes Recht" ganz genau. So hat sie z.B. anhand von Paragraphen schon dafür gesorgt, dass mein Freund zusätzlich zur Freistellung auch noch ihren Urlaubsanspruch ausbezahlen musste weil er in der Kündigung nicht erwähnt hatte, dass der Anspruch mit der Freistellung abgegolten ist.

    Ich will Euch nicht zu lange zutexten, es tut ja eigentlich auch nix zur Sache.
    Meine Frage wäre, wie weit darf er sich aus dem Fenter lehnen? Was MUSS er schreiben und was darf er nicht schreiben?

    Neben der genauen Tätigkeitsbeschreibung ohne Wertung hatte er noch folgendes geschrieben:

    Frau X hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt. Den Patienten gegenüber verhielt sich Frau X freundlich und zuvorkommend.
    Das Arbeitsverhältnis beenden wir aus betrieblichen Gründen.
    Wir danken ihr für die guten Leistungen und die bisherige Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg viel Erfolg und alles Gute.

    Reicht das für ein "qualifiziertes Zeugnis"? Das ist zu wenig, oder?

    Habt Ihr Ideen für Formulierungen die qualifiziert und ausführlich klingen und nicht SOFORT erkennen lassen, dass sie keine gute Noten beinhalten? Im www gibt es ja jede menge Seiten die Arbeitnehmer vor den Standardformulierungen warnen so dass man diese "Codes" getrost vergessen kann.

    Sorry für den langen Text, ich hoffe Ihr könnt was damit anfangen und könnt mir sagen, was ich ihm raten soll....

  2. #2
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    Zitat Zitat von Lore-Lay Beitrag anzeigen
    Neben der genauen Tätigkeitsbeschreibung ohne Wertung hatte er noch folgendes geschrieben:

    Frau X hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt. Den Patienten gegenüber verhielt sich Frau X freundlich und zuvorkommend.
    Das Arbeitsverhältnis beenden wir aus betrieblichen Gründen.
    Wir danken ihr für die guten Leistungen und die bisherige Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg viel Erfolg und alles Gute.
    Ich bin zwar keine Personalerin, aber meiner Meinung nach ist das bereits eine Bewertung. Dass es sich dabei um keine gute Bewertung handelt, sondern um eine eher schlechte Bewertung kann man daraus ersehen, dass nur "zu unserer Zufriedenheit" und nicht zu unserer vollen oder vollsten Zufriedenheit steht und das Wort "stets" fehlt, was bei einer guten Bewertung dabei stehen sollte. Beim 2. Satz ist die Bewertung auch nur mittelmäßig, da hier ebenfalls das Wort "stets" nicht angeführt ist und die Kollegen wurden gar nicht erwähnt, d.h. daraus könnte man auch schließen, dass zu den KollegInnen kein gutes Verhältnis bestanden hat.

    Ich würde es so stehen lassen, außer sie droht wirklich mit rechtlichen Schritten. Dann soll sie mal einen Entwurf schicken, welches Zeugnis sie gerne hätte. Ich kenne mich mit der Rechtslage in Deutschland leider nicht aus, aber ich denke mir, man kann keinen AG zwingen, ein super Zeugnis auszustellen, wenn man mit der Leistung des AN nicht zufrieden war!

    LG,
    Blondie
    Geändert von Blondie1 (13.11.16 um 20:05:22 Uhr)
    "Simplicity is the ultimate sophistication" (Leonardo da Vinci)

  3. #3
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    Ich habe wenig mit solchen Themen zu tun, aber angesichts der Lage und eben des Kündigungsgrundes würde ich als Chef ein persönliches Gespräch führen und ganz deutlich machen, das ein qualifiziertes Zeugnis aufgrund des zu kurzen Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist. Und auch, das das natürlich offen legen würde, wie "zufrieden" man war...

    Einen Rechtsstreit würde ich nicht erwarten; wer weiß, wer ihr das mit dem qualifizierten Zeugnis als Floh ins Ohr gesetzt hat.
    Never judge a book by its cover...

  4. #4
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    Ich kann leider auch gar nichts dazu beitragen, außer dass ich diese Zeugnisse so absurd finde. Nimmt denn irgendein potentieller Arbeitgeber diese Zettel ernst, wenn man sich sowieso erstreiten kann, dass man gut dasteht und es letztendlich sogar selbst schreibt. Ich hab den Sinn dahinter echt nicht verstanden.
    Mir tut jedenfalls dein Freund sehr leid. Er hat ihr Chancen gegeben und als Dank hat er jetzt nur Probleme.

  5. #5
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    Ich würde da nicht lange fackeln, sondern einen Anwalt ein hieb- und stichfestes Zeugnis, so schlecht wie eben möglich, schreiben lassen. Wenn der Ärger eh schon vorprogrammiert ist würde ich mir nicht das Hirn zermartern wegen sinnvollen Formulierungen, sondern den Profi ranlassen.

  6. #6
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    Ich sehe das wie Futtershy. Besser vom Profi formulieren lasen.

    Denn auf ein qualifiziertes Zeugnis hat sie tatsächlich Anspruch, ja.
    Aber das Bedauern über das Ausscheiden muss z.B. nicht aufgeführt werden
    https://www.impulse.de/recht-steuern...n/1032747.html

  7. #7
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    In einem Zeugnis muss neben den persönlichen Daten (Name, Geb.datum) lediglich die Art der Beschäftigung, der Beschäftigungszeitraum sowie die Art der Beendigung (AG-Kündigung, AN-Kündigung, einvernehmlich...) festgehalten werden. Das ist das Mindeste. Ein Personaler bzw. jemand der sich mit Dienstzeugnissen auskennt und zwischen den Zeilen lesen kann, wird sofort wissen, dass es sich dabei um kein gutes Zeugnis handelt sondern nur um eine Art Nachweis über die Beschäftigung. Es darf jedoch keine Negativ-Formulierungen enthalten, die es dem Arbeitnehmer erschweren, eine neue Stelle zu finden. So kenne ich es von den gesetzlichen Vorgaben in Österreich - ich nehme an, in D. wird es ähnlich sein.

    LG,
    Blondie
    Geändert von Blondie1 (14.11.16 um 16:52:13 Uhr)
    "Simplicity is the ultimate sophistication" (Leonardo da Vinci)

  8. #8
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    Als ich früher damit zu tun hatte, hatten wir öfters solche Fälle. In der CH ist es nämlich ähnlich - Zeugnisse müssen per Gesetz "wohlwollend" sein, mit dem Resultat, dass sie komplett wertlos sind, weil auch der besch* Mitarbeiter noch gut wegkommt. Mit Anwalt gedroht wurde uns auch ab und an.

    In der Regel haben wir uns dann schlicht geweigert, ein volles (oder wie das bei euch heisst, qualifiziertes) Zeugnis auszustellen - lieber das, als eines, das komplett erstunken und erlogen ist. Also gab es eine Arbeitsbestätigung (heisst hier so) ohne jegliche Kommentare zur Leistung - also wirklich nur eine Bestätigung des Arbeitsverhältnisses, nicht mal die Tätigkeiten wurden erwähnt (kann man aber machen).

    Mit Anwalt ist dann schlussendlich übrigens doch keiner daher gekommen...

    Deshalb unterschreibe ich juttali's Empfehlung.

    Zitat Zitat von juttali Beitrag anzeigen
    Ich habe wenig mit solchen Themen zu tun, aber angesichts der Lage und eben des Kündigungsgrundes würde ich als Chef ein persönliches Gespräch führen und ganz deutlich machen, das ein qualifiziertes Zeugnis aufgrund des zu kurzen Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist. Und auch, das das natürlich offen legen würde, wie "zufrieden" man war...

    Einen Rechtsstreit würde ich nicht erwarten; wer weiß, wer ihr das mit dem qualifizierten Zeugnis als Floh ins Ohr gesetzt hat.
    Geändert von Dawn13 (14.11.16 um 12:39:27 Uhr)

  9. #9
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    Nein, die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn sie eines fordert. Kann man hier nachlesen:

    https://rechtsanwaltarbeitsrechtberl...rbeitszeugnis/
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  10. #10
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    Während der Probezeit hat man nur Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung. Nach der Probezeit darf man ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.
    Wenn sie klagt, bekommt sie ein "gutes" Zeugnis ausgestellt. Daher würde ich eher dazu raten, ein qualifiziertes Zeugnis mit "befriedigend" auszustellen.
    Das kann sie zwar anfechten (habe ich auch getan, aber bei mir war es auch gerechtfertigt), aber die Wahrscheinlichkeit ist geringer. Ein "Fünfer" Zeugnis kannst du vergessen, das bekommt keiner und lässt auch kein Arbeitsgericht durchgehen. Ausserdem: wenn Sie klagt, bekommt sie vielleicht sogar noch eine kleine Abfindung, also das Risiko würde ich bei so einer Person nicht eingehen wollen.

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