Frage zum Elternunterhalt bei Heimunterbringung
Vielleicht kennt sich hier ja der eine oder andere damit aus bzw. kann aus eigener Erfahrung sprechen. Ich möchte hier zumindest derzeit nicht auf Einzelheiten eingehen, aber weiß hier eventuell, ob sich der zu leistende Unterhalt für ein Elternteil, das in einem Heim unterbracht wurde, gegenüber dem Sozialamt anders berechnet als bei der Beantragung von Grundsicherung? Konkret: Beantragt ein Elternteil Sozialleistungen bzw. Grundsicherung, wird ja berechnet, ob ein Kind hier gegenüber dem Elternteil unterhaltspflichtig ist. Das ist ja die Geschichte mit Selbstbehalt 1.800,00 netto bei nicht verheirateten Kindern. Soweit ist das Ganze auch klar. Nicht klar ist mir jedoch, ob sich die Unterhaltsverpflichtung bei der Unterbringung eines Elternteils im Heim ebenfalls nach dieser Methode berechnet oder ob hier andere Maßstäbe anzusetzen sind. Falls sich hier jemand auskennt und kurz berichten könnte (gern per PN, falls man es nicht öffentlich machen will), wäre ich sehr dankbar.
Herr - schmeiß Hirn oder Steine, aber triff!