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Thema: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - wo beraten lassen?

  1. #21
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    Danke!
    Es läßt mich nun auch sehr viel beruhigter schlafen.

    Die Vollmachten werden übrigens nicht von der Firma selbst, sondern von großen Anwaltskanzleien erstellt. Die koordinieren nur alles und bieten den Service drumrum. Insofern auch sehr vertrauenswürdig, denn die Anwälte sind dann Spezialisten auf dem Gebiet. Die Vollmachten werden immer auf dem aktuellen Stand gehalten und dann auch angepasst, falls da Handlungsbedarf besteht (wegen Gesetzesänderungen etc.). Das hat man halt auch alles nicht, wenn man einfach so zu einem Anwalt/Notar geht, der ist erstens viel teuerer und zweitens macht der das dann nur nach eigenem Standard.
    Geändert von Exuser64 (15.01.18 um 14:55:25 Uhr)

  2. #22
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    Was habt ihr denn bezahlt?

    Ich fand meinen örtlichen Notar erstaunlich günstig (und der rechnet ja nach Gebührenordnung ab) und sehr aufgeschlossen, besonders weil bei mir indivuelle Wünsche erarbeitet werden mussten. Selbstverständlich passt der auch an.

    Aber wenn dein link gut ist, gebe ich den auch gerne weiter. Viele im Bekanntenkreis scheuen sich zum Notar zu gehen.

  3. #23
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    Ich schreib nachher nochmal ausführlicher, auch weil mir eine Beauty eine PN dazu geschrieben hat, das beantworte ich dann auch so, dass es alle Interessierten lesen können.
    Vorab zu den Preisen:
    199 EUR einmalig pro Person als Paar, sonst als Einzelperson 249 EUR. Jahresgebühr für den Service pro Person 39 EUR, kann man weglassen, macht aber sehr viel Sinn, das mit zu machen.

  4. #24
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    Ich kann übrigens nur empfehlen, die Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung im Vorsorgeregister hinterlegen zu lassen. Das hat uns schon mehrmals "gerettet". Ich wünsche keinem, dass er die in die Situation kommt, das zu häufig zu brauchen, aber wenn ist es Gold wert.
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  5. #25
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    Und wer Wohneigentum besitzt, sollte sich die Vollmacht auch in der zuständigen Behörde (meist Betreuungsbehörde) beglaubigen lassen.

  6. #26
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    Ansonsten noch zu Juradirekt:

    Einfach dort anrufen und man erhält zeitnah den Rückruf eines Kundenbetreuers. Der schickt einem dann per Mail einen Link mit einem Vorbereitungsfragebogen, mit dem man sich schon mal Gedanken über seine „Wünsche“ machen kann. Dann macht man entweder einen Termin mit einem kooperierenden Anwalt vor Ort aus, zu dem fährt man dann hin oder er kommt ggf. auch zu einem nach hause. Oder man vereinbart einen Telefontermin mit dem Kundenbetreuer, ging bei uns auch um 21 Uhr, da telefoniert man dann ne gute Stunde zusammen und füllt zusammen die Fragen aus (man sieht dann seinen Bildschirm per Übertragung auf dem eigenen Rechner, man wird zugeschaltet, keine Ahnung, wie man das nennt, er kreuzt dann alles so an, wie man das möchte und erklärt alles).
    Am Ende schickt man das dann mit einem Button verbindlich ab, bekommt eine Zusammenfassung per Mail und ca. 1 Woche später die Originaldokumente. Eine unterschriebene Version behält man selber, die andere sendet man unterschrieben zurück an juradirekt. Man bekommt dann auch gleichzeitig die Schlüsselanhänger und die Chipkarte mit den Daten für den Notfall.

    Die hinterlegen die Dokumente dann auch bei der Bundesnotarkammer. Man kann dann auch noch weitere Kopien dazu tun, wie z.b. eine Kopie des Testaments, wird dann mit hinterlegt.

    Man kann dort bei denen auch eine Sorgerechtsverfügung machen, kostet 89 EUR. Das ist aber letztendlich nichts anderes, als wenn man das selber im Testament handschriftlich regelt, daher haben wir darauf verzichtet.
    Geändert von Exuser64 (16.01.18 um 14:45:12 Uhr)

  7. #27
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    Vielen Dank für die ausführliche Antwort

  8. #28
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    Ich habe einen anderen Weg gewählt und habe alles bei einem örtlichen Notar gemacht. Für die Kosten musste ich den Wert meines Vermögens angeben (das wurde aber nicht überprüft), danach wurde dann die Kostennote erstellt. Wenn das bei Juradirekt ein Festpreis ist, wäre ich dort deutlich teurer weggekommen, als bei meinem Notar.

    Mit meinem Hausarzt habe ich vorher darüber gesprochen, was zu tun ist und der kennt auch die Person, die dann entscheidet. Meine Bank und meinen Vermieter habe ich ebenfalls informiert, dass es Vollmachten gibt. Die haben den Namen vermerkt.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  9. #29
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    Hier kannst du schon mal etwas nachlesen und evtl. auch Formulare runterladen.

    http://www.bmjv.de/DE/Themen/Vorsorg...echt_node.html
    Viele Grüße von

    Davantage

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