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Thema: Soll ich den hintersten Backenzahn "retten"?

  1. #21
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    Wenn du den obenen Backenzahn ziehen lässt, fehlt dem unteren der sogenannte Gegenbiss, wie hier schon geschrieben wurde. Die Folge kann sein, dass der Zahn, dem der Gegenbiss fehlt, nach oben wandert (elongiert) und im schlimmsten Fall auch ausfallen kann.

    http://www.zahn-lexikon.com/index.php/e/2138-elongierte-zaehne

    Ich stimmme also auch für Zahnerhalt, soweit es irgendwie geht, und drücke dir die Daumen, dass der Zahn gerettet werden kann.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  2. #22
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    Unbedingt erhalten!
    Mich hat auch sehr gewundert, dass das keine Kassenleistung sein soll, ich musste da noch nie was dazu zahlen.
    So lange da nur die Watte drin ist und Luft dran kommt, dürfte es nicht mehr weh tun.
    Mir hat mal eine ätzende Zahnärztin (Vertretung von meinem ZA) die Goldfüllung nach einer angefangenen Wurzelbehandlung (mein ZA sollte die dann nach dem WE fortsetzen) wieder draufgesetzt.
    Und das, obwohl ich gleich Bedenken geäußert habe, dass doch bei einer entzündeten Wurzel normalerweise nur mit Watte verschlossen wird, damit es nicht mehr wehtut.
    Das war dann ein Höllenwochenende! :mad
    Und das wohl nur, damit sie den "Einsatz einer Teilkrone" (die sie mit einem Spezialgerät glücklicherweise heil herunter bekam) berechnen konnte, das durfte ich dann nämlich erstmal selbst zahlen.
    Mein ZA hat nur den Kopf geschüttelt als er das gesehen hat (hat natürlich unter der Füllung total gebrodelt) und das Ende vom Lied war, dass die Goldfüllung kaputt war, weil mein ZA nicht so ein Spezialgerät hatte und die Füllung nicht mehr heil herunter bekam.

  3. #23
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    Na wo schon...
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    Zitat Zitat von all about eve Beitrag anzeigen
    Wenn du den obenen Backenzahn ziehen lässt, fehlt dem unteren der sogenannte Gegenbiss, wie hier schon geschrieben wurde. Die Folge kann sein, dass der Zahn, dem der Gegenbiss fehlt, nach oben wandert (elongiert) und im schlimmsten Fall auch ausfallen kann.

    http://www.zahn-lexikon.com/index.php/e/2138-elongierte-zaehne

    Ich stimmme also auch für Zahnerhalt, soweit es irgendwie geht, und drücke dir die Daumen, dass der Zahn gerettet werden kann.
    Die Elongation des anderen Zahnes ist in der Tat eine große Gefahr, wenn da nichts gegen gesetzt wird. Aber wie auch immer: Zahnerhalt ist m.E. besser.

  4. #24
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    Erhalten! Alles Körpereigene ist immer am besten. Watte und offen lassen ist meines Wissens nach nicht aktueller Stand bei Wurzelbehandlungen!

  5. #25
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Ich würde immer versuchen, einen Zahn zu erhalten, wer weiß, was später noch passiert und ob du ihn nicht noch als Trägerzahn für eine Brücke brauchst. Ein Naturzahn, auch wenn er wurzelbehandelt ist, ist viel besser (und billiger!) als ein Implantat.

    Danke Janne!

    Besser hätte ich es nicht formulieren können. Warum ist es keine Kassenwurzelbehandlung? Es ist oben der letze Zahn? Der Zahn davor steht? Hast Du einen Gegenzahn? Ist der Zahn bereits wurzelbehandelt?
    Bei den Kosten gibt es eine Möglichkeit einen Teil der Kosten von der GKV zu bekommen. Ist etwas umständlich und evtl. kennt es Deine Zahnärztin gar nicht. Geht aber gut und ist völlig legal. Meld Dich bei mir, ich erklärs Dir wenn ich nähere Infos habe. Hast Du ein Röntgenbild der Misere? Bzw. kannst Du eins beschaffen?

  6. #26
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    Zitat Zitat von bellamo Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das eine Kassenleistung!!
    Es kommt streng genommen auf den Befund an. Wenn die in dieser Zahnreihe schon ein Zahn fehlt und der Übeltäter HINTER der Lücke ist, ist es offiziell keine Kassenleistung.
    Wenn dadurch aber eine sg Freiendsituation entsteht, das heisst, wenn hinter oder vor dem Zahn um den es geht kein weiterer Zahn mehr steht, dann ist es wieder eine Kassenleistung.
    Auch dann, wenn der Zahn zum Erhalt von Zahnersatz oder zur Zahnersatzplanung benötigt wird. Dann ist es auch eine Kassenleistung.
    Etwas kompliziert und schwer zu verstehen wenn man Laie ist. Aber bei weiteren Fragen schiess los.
    Ganz abgesehen davon, liegt die Entscheidung ob Kassenleistung oder nicht immer beim Zahnarzt. Lt. KZVB kann man auch einen 8er auf Kasse wurzelbehandeln wenn er einen Gegenzahn hat und damit eine Freiendsituation vermieden wird.

  7. #27
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    Zitat Zitat von astama Beitrag anzeigen
    Ja, diese Vorgaben gelten leider nur einmalig. Bei mir sind alle Voraussetzungen zwar erfüllt, aber eine Revision übernehmen die Kassen nicht.
    Das ist richtig, aber Du kannst beim 2. Mal Kostenerstattung wählen. Bei der Kostenerstattung bekommst Du Privatrechnung vom Zahnarzt und bekommst von der Kasse die Kosten für eine Kassenwurzelbehandlung erstattet. So bekommst Du wenigstens einen Teil wieder zurück. Frag mal bei Deiner Kasse nach was du tun musst um Kostenerstattung wählen zu können.

  8. #28
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    Ein Spezialgeheimgerät zum entfernen von Teilkronen kenne ich nicht. Was soll das gewesen sein? Entfernen einer Teilkrone ist immer Kassenleistung, egal wie.
    Wenn ein Zahn eine Nerventzündung hat, dann gibt es manchmal Sinn ihn offen zu lassen. Wenn er offen ist, können sich die Känale zusätzlich mit Bakterien infizieren. Deshalb werden sie in aller Regel verschlossen. Manchmal geht das aber nicht, da sich durch den Verschluß ein nicht auszuhaltender Druck im Zahn aufbauen würde. Deshalb sind beide Wege richtig. Wenn Du schmerzfrei bist, dann scheint der Weg richtig zu sein.

  9. #29
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    Zitat Zitat von elvie05 Beitrag anzeigen
    Danke Janne!

    Besser hätte ich es nicht formulieren können. Warum ist es keine Kassenwurzelbehandlung?
    1. Es ist oben der letze Zahn?
    2. Der Zahn davor steht?
    3. Hast Du einen Gegenzahn?
    4. Ist der Zahn bereits wurzelbehandelt?

    Bei den Kosten gibt es eine Möglichkeit einen Teil der Kosten von der GKV zu bekommen. Ist etwas umständlich und evtl. kennt es Deine Zahnärztin gar nicht. Geht aber gut und ist völlig legal. Meld Dich bei mir, ich erklärs Dir wenn ich nähere Infos habe. Hast Du ein Röntgenbild der Misere? Bzw. kannst Du eins beschaffen?
    1. - 3. JA, 4. Nein ist meine allererste Wurzelbehandlung und außer den Weisheitszähnen steht noch alles, ich habe nur ein paar (wenige) Füllungen bisher.

    Ein Röntgenbild habe ich sogar, darauf sieht man allerdings nicht viel.

    Zitat Zitat von elvie05 Beitrag anzeigen
    Das ist richtig, aber Du kannst beim 2. Mal Kostenerstattung wählen. Bei der Kostenerstattung bekommst Du Privatrechnung vom Zahnarzt und bekommst von der Kasse die Kosten für eine Kassenwurzelbehandlung erstattet. So bekommst Du wenigstens einen Teil wieder zurück. Frag mal bei Deiner Kasse nach was du tun musst um Kostenerstattung wählen zu können.
    Ich werde eh Montag früh gleich nochmal anrufen, mache ich. Gestern habe ich nicht daran gedacht, dass ja Wochenende ist.

    Zitat Zitat von elvie05 Beitrag anzeigen
    Ein Spezialgeheimgerät zum entfernen von Teilkronen kenne ich nicht. Was soll das gewesen sein? Entfernen einer Teilkrone ist immer Kassenleistung, egal wie.
    Wenn ein Zahn eine Nerventzündung hat, dann gibt es manchmal Sinn ihn offen zu lassen. Wenn er offen ist, können sich die Känale zusätzlich mit Bakterien infizieren. Deshalb werden sie in aller Regel verschlossen. Manchmal geht das aber nicht, da sich durch den Verschluß ein nicht auszuhaltender Druck im Zahn aufbauen würde. Deshalb sind beide Wege richtig. Wenn Du schmerzfrei bist, dann scheint der Weg richtig zu sein.
    Die Ärztin hat genau damit (Druck) argumentiert. Erst wollte sie ihn wohl wieder verschließen, hat dann aber festegestellt dass der Nerv nichtmal mehr aufzufinden ist und sie, wenn sie den Zahn wieder zumacht, ja quasi die gleiche Situation herstellt wie zuvor (obwohl natürlich alles gereinigt und Geweberest aus den anderen Kanälen auch noch entfernt wurde).


    Vielen lieben Dank elvie! Ich melde mich wenn ich Montag mit der Kasse telefoniert habe.

  10. #30
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    Zitat Zitat von elvie05 Beitrag anzeigen
    Ein Spezialgeheimgerät zum entfernen von Teilkronen kenne ich nicht. Was soll das gewesen sein? Entfernen einer Teilkrone ist immer Kassenleistung, egal wie.
    Wenn ein Zahn eine Nerventzündung hat, dann gibt es manchmal Sinn ihn offen zu lassen. Wenn er offen ist, können sich die Känale zusätzlich mit Bakterien infizieren. Deshalb werden sie in aller Regel verschlossen. Manchmal geht das aber nicht, da sich durch den Verschluß ein nicht auszuhaltender Druck im Zahn aufbauen würde. Deshalb sind beide Wege richtig. Wenn Du schmerzfrei bist, dann scheint der Weg richtig zu sein.

    Ich habe keine Ahnung, was das war. Ich glaube die nannte das "mein Hämmerchen" und das hat relativ schnell immer wieder gegen die Füllung geschlagen (aber nicht stark). Das ist aber auch schon 15 Jahre oder so her.
    Und meine Wurzel war akut entzündet, da war es dann wirklich ein Fehler die sofort wieder mit der Teilkrone zu verschließen - noch dazu gegen meinen Willen.
    Sie haben mir nicht das Entfernen, sondern das wieder einsetzen berechnet.

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