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Thema: Zahnbehandlung - ja oder nein?

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  1. #1
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    Mein Post ist weg! Keine Ahnung ob er noch da ist. Ich kann ihn nicht mehr lesen.

    Eine Wurzelspitzenresektion ist ein OP (meist eine blutige noch dazu) und fällt wegen ihrem Gerinnungsproblem raus.

    Bei einem Instrumentenbruch sieht es anders aus. Da würde ich auch an dem Kanal nichts machen lassen.





    Wenn die Krone durchgebohrt ist, dann ist sie einfach perforiert. Nicht kaputt im Sinne von erneuerungsbedürftig, aber eben auch nicht mehr 100% okay. Abnehmen kann sie der Zahnarzt nicht? Das wäre immerhin ein Versuch wert. Durchbohren kann er jederzeit.

    Die Nummern 2400-2440 sind ganz normale Wurzelbehandlungsziffern. Die Nummer 5000a ist eine Analogberechnung. Was steht in dem Leistungstext? Analogberechnungen gehen nur dann, wenn die erbrachte Leistung nicht in der GOZ enthalten sind. Wurzelbehandlungen sind enthalten. Da muss er also schon was sehr spezielles machen.

    Wenn Du bei der GKV fragst, ob sie die Wurzelbehandlung nach GOZ zahlen, dann muss die Antwort immer nein lauten. Die Gerinnungsstörung hilft Dir da leider auch nicht. Da die Wurzelbehandlung im Leistungskatalog der GKV enthalten ist, hast Du 0,0 Chance. Das kannst Du Dir sparen.
    Es gibt nur einen einzige Möglichkeit was zu bekommen. Du musst mit Deinem Zahnarzt und mit Deiner Kasse Kostenerstattung vereinbaren. Das heisst, Du verpflichtest Dich für eine gewisse Zeit Dein Kärtchen beim Zahnarzt nicht zu benutzen und bekommst vom Zahnarzt eine Privatrechnung. Die Kasse muss Dir dann den Anteil der Kassenleistung erstatten. Der Zeitraum kann von Dir frei gewählt werden. Frag mal Deinen Zahnarzt danach. Kostenerstattung war Mitte der 90er ein großes Thema. Damals konnte man auf diesem Weg einen Zuschuss zu Inlays, Füllungen etc erhalten. Irgendwann wurde die Möglichkeit von den Kassen eingeschränkt. Die Versicherten mussten sich meist für den Zeitraum von einem Jahr und für alle Ärzte verpflichten. Da war dann vielen Versichterten das Risiko auf hohen Kosten, etwa bei einer OP, zu hoch. Diese Regelung gibt es nicht mehr. Man kann nur für bestimmte Ärzte und auch nur für 4 Wochen Kostenerstattung wählen.

  2. #2
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    Das ist die Meinung der Bundeszahnärztekammer dazu. Steht auf Seite 100
    Auch da steht nichts von der zusätzlichen Möglichkeit Entfernung nekrotischem Gewebes als Analogleistung
    https://www.pkv.de/w/files/goz-komme...rechnungen.pdf

    Wo wohnst Du?

  3. #3
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    Aus eigener Erfahrung rate ich zur Extraktion. Ich hatte monatelang Schmerzen und erhöhte Entzündungswerte, was gesundheitlich sehr problematisch ist. Die hast du vermutlich auch, sonst hättest du keine Schmerzen. Wurzelbehandlung hat einfach nicht funktioniert, auch wenn es immer wieder versucht worden ist. Am Schluss habe ich den Backenzahn ziehen lassen und hatte nie wieder Probleme und Schmerzen. Die Entzündungswerte sind auch gesunken.

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