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Thema: Testament erstellen,

  1. #51
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    [QUOTE=Cordu;3945504...
    Ich mchte nicht einfach alles im Detail festlegen, aber welchem Zeitpunkt ich nur noch Wasser möchte, keine Maschinen etc, ich möchte, dass das einfach mein Mann entscheidet in diesem Fall.[/QUOTE]


    Ich finde, das das ggf. dem Partner etwas zu viel abverlangt ist. Viele werden in der entsprechenden Situation auch wankelmütig (habe es selbst, als es um meinen Vater ging, erlebt) und werden unsicher. Patientenverfügung ist dann etwas was halt gibt und einem die Sicherheit : er/sie wollte das wirklich so.
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  2. #52
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    Zitat Zitat von juttali Beitrag anzeigen
    Ich finde, das das ggf. dem Partner etwas zu viel abverlangt ist. Viele werden in der entsprechenden Situation auch wankelmütig (habe es selbst, als es um meinen Vater ging, erlebt) und werden unsicher. Patientenverfügung ist dann etwas was halt gibt und einem die Sicherheit : er/sie wollte das wirklich so.
    Ja, habe ich miterlebt als meine Mutter sehr krank wurde.....Mein Vater hat sich zig Fragen gestellt. Dazu ist das eh eine emotionale Ausnahmesituation....Da noch solche Entscheidungen treffen zu müssen, ist sehr schwierig. Offenbar hatten sie da nie richtig drüber gesprochen. Erinnert mich dran, dass wir das auch mal endlich angehen müssen.

  3. #53
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    Ich bin fies: habe kein Testament. Die Kinder brauchen ein wenig Aufregung im Leben und wie sie das später mal machen und was sie daraus lernen ist ihnen überlassen. Entweder schweißt es sie zusammen oder sie schlagen sich die Köpfe ein.
    ****** under construction ******

  4. #54
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    Zitat Zitat von Luna Chiara Beitrag anzeigen
    Ja, habe ich miterlebt als meine Mutter sehr krank wurde.....Mein Vater hat sich zig Fragen gestellt. Dazu ist das eh eine emotionale Ausnahmesituation....Da noch solche Entscheidungen treffen zu müssen, ist sehr schwierig. Offenbar hatten sie da nie richtig drüber gesprochen. Erinnert mich dran, dass wir das auch mal endlich angehen müssen.

    Meine Eltern hatten/meine Mutter hat ein Testament inkl. Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung, nur als es darum ging, evtl. Apparate bei meinem Vater gar nicht erst anzuschliessen, war meine Mutter plötzlich komplett überfordert und brauchte mich als Unterstützung. Ich bin kein so ein Primelchen und hätte es durchgesetzt, aber erstmal war es ihr schwer, das so alleine durchzusetzen. Ganz ohne Patientenverfügung wäre es wohl richtig schwer geworden.
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  5. #55
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Ich möchte hier das Thema Bankvollmacht noch ansprechen! Ich kenne die Variante mit und ohne (und zwar nicht nur im Falle von Krankheit o.ä., sondern vor allem im Todesfall!).
    Es hat im Fall ohne Vollmacht Monate gebraucht und viel Geld gekostet, überhaupt Ein- und Übersicht über die Verhältnisse zu bekommen!
    Im Falle meines Vaters (mit Vollmacht) war das komplette Thema in 3 Wochen abgearbeitet!

  6. #56
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    Zitat Zitat von Gästin Beitrag anzeigen
    Ja, unbedingt. Die Patientenverfügung ist ja nur für den medizinischen Kram da, während die Betreuungsverfügung auch regelt, was mit deinem Geld passiert und - ganz wichtig - wo dein Wohnsitz ist.
    Steht die Betruungsvollmacht über der Patientenverfügung? Also wenn jemand eine Patientenverfügung hat und darin z.B. 2 Personen eingetragen sind, es dann aber zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Betruungsverfügung gibt wo eine einzige, dritte Person benannt wird. Wer hat denn das "größte Recht"?
    Don´t be bitter - glitter!

  7. #57
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    @struppi

    das habe ich gemacht habe mir aber schon überlegt meine paar Kröten bei bekannten zu bunkern

    ich überlege noch.

    auf der anderen seite habe ich keine lust mehr da hin und her zu überlegen wenn ich nicht mehr da bin sollte es mir egal sein
    Geld haben kommt vom behalten und nicht vom ausgeben.


    Ich besitze 65 Jahre.Sie gehören mir.

  8. #58
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    Zitat Zitat von PrinzessinS Beitrag anzeigen
    Steht die Betruungsvollmacht über der Patientenverfügung? Also wenn jemand eine Patientenverfügung hat und darin z.B. 2 Personen eingetragen sind, es dann aber zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Betruungsverfügung gibt wo eine einzige, dritte Person benannt wird. Wer hat denn das "größte Recht"?
    Ich würde sagen, keiner, denn die stehen ja nebeneinander, weil sie unterschiedliche Dinge entscheiden.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

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