Ich finde das eher beruhigend, wenn ich weiß, dass alles geregelt ist.
Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar
Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Testament. Alles schon vor langer Zeit erledigt.
Man ist nie zu jung zum Sterben
Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)
"Wer immer erreichbar ist, gehört zum Personal." (Karl Lagerfeld)
Wenn Dein Mann und Du Eltern- und Geschwisterlos seit, dann könnt ihr das so machen...
Ich habe keine Kinder, keine Geschwister und noch eine Mama, die hat ein Testament und Patientenverfügung und alles was es braucht und das ist auch gut so.
Sollte ich denoch vor ihr sterben, bekommt sie ja trotzdem alles von mir und weiß auch, das ich unbekannt, auf einer grünen Wiese, fein zu Asche verbrannt, beerdigt werden möchte, ohne großes Brimborium und nur, wenn Sie es als Ort der Trauer unbedingt braucht, mit einer kleinen Namensplatte.
In dem Moment, wo meine Mutter stirbt, muss ich handeln und werde es auch tun.
Außerkoren habe ich bereits die eine Tochter einer meiner Cousinen. Sie studiert gerade Medizin, ist also jung genug, vom Fach und hat den nötigen emotionalen Abstand, wenn es darum geht, irgendwann meine Patientenvollmacht zu vollstrecken und den letzten Weg in die Wege zu leiten.
Und mit dem, was dann übrig bleibt, soll sie sich was schönes gönnen (wer weiß wie viel es ist...) und was gutes tun, z.B. eine Spende für Onedollarglasses; ihre Mühe soll schon honoriert werden. Wer weiß, vielleicht hat sie bis dahin eine Familie und Kinder und kann die Talerchen gut gebrauchen.
Sollten meine Mutter und ich zeitgleich versterben, wird es schwierig, da dann genau geschaut werden muss, ob nicht jemand zuerst starb. Mama zuerst, dann ich, dann kloppen sich nach heutigem Stand : ein Onkel, 2 Tanten, 5 Cousinen, 2 Cousins und deren 13 Nachfolger um zumindest ein Haus, eine Wohnung und diverse Aktien, Bausparverträge etc.pp. - sollen sie doch.
Erst ich, dann Mama, dann ist eine meiner Cousinen die Erbin (nicht die, deren Tochter ich verpflichten will, sondern deren Schwester), dann werden viele beleidigt und eingeschnappt sein.
Wirklich zeitgleich greift auch die zweite Regelung durch das Testament meiner Mutter.
Never judge a book by its cover...
Ja, unbedingt. Die Patientenverfügung ist ja nur für den medizinischen Kram da, während die Betreuungsverfügung auch regelt, was mit deinem Geld passiert und - ganz wichtig - wo dein Wohnsitz ist.
Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)
Ich meinte ich wäre froh, wenn sich alles so einfach klären lässt (und nein, ich hab noch kein Testament), aber ich meinte auch insbesondere Patientenverfügung, Betreuung etc.
Ich mchte nicht einfach alles im Detail festlegen, aber welchem Zeitpunkt ich nur noch Wasser möchte, keine Maschinen etc, ich möchte, dass das einfach mein Mann entscheidet in diesem Fall.
Liebe Grüße
Cordu