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Thema: Steuerberater mit internationalen Kenntnissen an Board?

  1. #1
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    Standard Steuerberater mit internationalen Kenntnissen an Board?

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    Hallo ihr Lieben,

    ich habe die Chance, beruflich ins Ausland zu ziehen und ja, ich hätte richtig Lust drauf.
    Es handelt sich um ein Land, das mit D ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, d.h. ich müsste meinen Wohnsitz in D komplett abmelden, da ich dort keine Steuern auf meine Einkünfte zu zahlen habe.

    Weiß nun jemand, wie es sich verhält, wenn ich noch Eigentum in D in Form eines Hauses habe?
    Mein Steuerberater "vermutet" dass dies nichts ausmachen sollte, solange ich keine Mieteinnahmen oä habe, ein Steuerberater im internationalem Steuerrecht konnte mir darauf leider ebenfalls keine klare Auskunft geben.

    Weiß jemand diesbezüglich etwas, oder hat eine Idee an wen ich mich wenden könnte?

  2. #2
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    Ich bin kein Steuerberater, aber wenn ich richtig informiert bin, dann musst du lediglich die anfallenden Steuern für die Immobilie zahlen (Grundsteuer). Wenn das Haut leer steht fallen die üblichen Ausgaben wie Versicherung an Elementarschadensversicherung), Strom und Wasser kann man ja abmelden. Wenn du tuto kompletto umziehst, dich hier also abmeldest, dann ist das Land in dem du deine Einkünfte hast für alles andere zuständig. Wenn es ein Doppelsteuerabkommen gibt, dann zahlst du dort dann Steuern für Einkünfte aus Vermietungen, sofern es in diesem Land relevant ist. Das ist im Prinzip genauso wie wenn du hier in D arbeitest und du hättest z.B. ein Haus in Italien.
    Inwieweit diese Doppelbesteuerungsdingens allerdings so richtig funktioniert kann dir normalerweise niemand genau Auskunft geben (ich kenne das Problem). Da gibt es eine ganz schöne Grauzone - wo kein Kläger da kein Eintreiber Da ist man schon ein ganz großes Stückweit von den Finanzbeamten abhängig und wie sie einem gesonnen sind. Zumindest ist das meine Erfahrung.
    ****** under construction ******

  3. #3
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    Also, wenn du keine Mieteinnahmen hast, sollte es überhaupt kein Problem sein. Ich wohne in D und arbeite in einem Land. Da ich meine Einkünfte zu 100% dort erwirtschafte, zahle ich auch nur dort die Steuer. Hätte ich jetzt Mieteinnahmen aus D, müsste ich diese bei meiner Lohnsteuererklärung dort angeben.
    Kannst mir gerne eine PN, wenn du magst. Vielleicht ist es das "gemeinsame" Land, dann kann ich dir einen Steuerberater gerne empfehlen.
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    - Winston Churchill

  4. #4
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    Danke Euch beiden!

    Hm, mich nervt es dass das keiner so richtig zu wissen scheint. Es hängt da nämlich leider noch ein Ex-Mann mit an der Immobilie, der momentan einfach nur den Kopf in den Sand steckt, sonst wäre das schon lange verkauft.
    Und ich habe Angst dass ich dann irgendwann wiederkomme und das Finanzamt hier will nach X Jahren auf einmal Steuern haben....Horror... und da ich jemand bin, der gerne im Kopf alles bedenkt bevor er sich in so ein Abenteuer stürzt, sind so "offene Posten" irgendwie hinderlich.
    Allerdings muss ich bald eine Entscheidung treffen, das Angebot gilt auch nicht ewig....

  5. #5
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    Es kommt immer auf darauf an, was genau Deutschland im DBA mit dem anderen Land vereinbart hat. Es gibt für jedes Land ein separates DBA. Die meisten sind sich ziemlich ähnlich, aber um es genau sagen zu können, muss man in das DBA des jeweiligen Landes schauen. Wenn es sich um Einkünfte im Zusammenhang mit Grundstücken handelt, sind die allerdings meistens in dem Land steuerpflichtig, in dem das Grundstück liegt. Für die USA z. B. ist das meines Wissens so geregelt. So einen Fall, wie du ihn schilderst, hatte ich vor ewigen Zeiten mal. Damals war es so, daß der Arbeitslohn des Mandanten im Wohnsitzland versteuert wurde und für die Mieteinnahmen musste in D eine zusätzliche Steuererklärung abgegeben werden. Aber, wie gesagt, es kommt immer auf das jeweilige DBA an. Wenn du allerdings keine Einnahmen durch das Haus erzielst, interessiert das auch nicht das Finanzamt. Die fragen dann höchstens mal nach, was mit dem Haus los ist.
    Auf geht´s!

  6. #6
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    Oh, ich sehe gerade, du hast von deinem Ex-Mann geschrieben... Wohnt noch einer von euch in dem Haus oder ist das aktuell vermietet? Wie lange habt ihr das Haus schon? Mehr als 10 Jahre?
    Auf geht´s!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Padme Beitrag anzeigen
    Oh, ich sehe gerade, du hast von deinem Ex-Mann geschrieben... Wohnt noch einer von euch in dem Haus oder ist das aktuell vermietet? Wie lange habt ihr das Haus schon? Mehr als 10 Jahre?
    Padme, momentan wohne ich in dem Haus, da mein Ex als ich ausgezogen war damit wir es verkaufen (habe 1 Jahr "extern" zu Miete gewohnt) völlig unvernünftige DInge gemacht hat wie bei Minus-Graden die Heizung ausgedreht mit dem Ergebnis eines Wasserschadens etc.. Als er nach einem Jahr trotz toller Angebote das Haus partout nicht verkaufen wollte (trotz Zusage vorher dass er verkaufen will) bin ich wieder eingezogen. Mehr Schaden verursachen lassen wollte ich ihn nicht.

    Nun denke ich aber, warum soll ich mich immer kümmern, die Chance ist toll, ich verdiene dort brutto für netto, also mal eben fast doppelt so viel bei nur leicht höheren Lebenshaltungskosten.

    Das Haus haben wir leider noch keine 10 Jahre, die Spekulationsfrist ist noch nicht rum.....

    Ich muss mich auch noch erkundigen, wie das ist, wenn er in der Zwischenzeit eine Zwangsteilungsversteigerung in Auftrag geben sollte und dadurch ein Gewinn erzielt werden würde...
    Es handelt sich übrigens um die Vereinigten Arabischen Emirate, ist also mit etwas Aufwand verbunden, was Umzug etc angeht....

  8. #8
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    Die Spekulationsfrist gilt nicht, wenn man das Haus selber bewohnt hat. Wenn es zwischendurch mal vermietet ist, sieht die Sache schon wieder anders aus.
    Auf geht´s!

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