naja - wir mussten mal 3! Monate doppelt miete bezahlen, weil wir eben 3 Monate frist hatten. wenn du gleich einen Nachmieter hättest, wäre es einfacher...
naja - wir mussten mal 3! Monate doppelt miete bezahlen, weil wir eben 3 Monate frist hatten. wenn du gleich einen Nachmieter hättest, wäre es einfacher...
Da will aber meinen, dass der Fall hier gänzlich anders liegt. Schließlich ist ihre Wohnung seit Monaten unbewohnbar und kein Ende absehbar.
Wo wohnst du denn jetzt und wie ist das mit der Miete? Bezahlst du sie weiter? Hat der Vermieter den Ersatzwohnraum gestellt?
Geh unbedingt zum Mieterbund oder Mieterverein!
Choose your battles wisely
Kündige sofort, und zwar sowohl fristlos wegen der Unbewohnbarkeit unter Bezugnahme auf die zahlreichen Aufforderungen, dir die Wohnung wieder zur Verfügung zu stellen, hilfsweise fristgerecht. Das bitte per Einschreiben/Rückschein. Gemäß § 543 Abs.1, Abs.2 Nr.1 BGB ist ein Grund zur fristlosen Kündigung gegeben, wenn dem Mieter die Nutzung der Mietsache entzogen wird. Das ist zwar grundsätzlich erst nach Setzung einer angemessenen Abhilfefrist möglich, § 543 Abs.3 Satz 1 BGB, aber das ist nicht der Fall, wenn die Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, § 543 Abs.3 Satz 2 Nr.1 BGB. Das ist hier, wenn gesagt wird, dass man nicht wisse, wie lange die Renovierung dauere, zwanglos der Fall. Ich gehe davon aus, dass du diese Äußerung belegen kannst.
In einem solchen Fall sehe ich kein Problem mit der fristlosen Kündigung.
Wo wohnst du denn jetzt gerade, wenn die Wohnung seit letztem Winter nicht bewohnbar ist?