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Thema: Mietvertrag - Frage zur Kündigung

  1. #1
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    Standard Mietvertrag - Frage zur Kündigung

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    Hallo in die Runde,

    ich bin schon seit ein paar Jahren hier angemeldet, meist aber doch eher stille Mitleserin. Jetzt beschäftigt mich aber doch eine Sache, bei der ich um jeden Input dankbar bin.
    Seit dem 01.01.2008 bin ich Mieterin einer Wohnung - die Vermieter kenne ich seit meiner Kindheit sehr gut, sie sind die Eltern einer alten Freundin.
    Bisher lief das Mietverhältnis völlig unproblematisch - kein Stress, kein Streit.

    Im September 2016 wurde meine Wohnung jedoch von einem Wasserschaden betroffen. Ich musste die Wohnung komplett räumen, da der Schaden echt heftig ist. Zunächst hieß es, die Renovierung dauere bis Ende November, daraus wurde dann Ende Dezember, Ende Februar usw. Jetzt haben wir Ende März, es ist nicht mal ansatzweise wieder bewohnbar und mir gibt inzwischen keiner mehr Auskunft, wie lange es noch dauern wird (O-Ton Vermieterin: "Wie lange die Renovierung noch dauert kann keiner sagen.").

    Inzwischen habe ich nun eine andere Wohnung gefunden und werde in meine alte definitiv nicht mehr einziehen. Vor der schriftlichen Kündigung habe ich meine Vermieter schon mal telefonisch darüber informiert. Man kennt sich eben doch lange und gut und da fand ich das einfach anständig. Ich habe meiner Vermieterin vorgeschlagen den Mietvertrag wenn möglich mit beidseitigem Einverständnis aufzuheben, da eben alles schon so lange dauert, sich die potentiellen Einzugstermine mehrfach verschoben haben, etc. Auf diese "Idee" reagierte sie eher verhalten. Sie meinte es bestehe ja nach wie vor ein Mietvertrag mit einer geregelten Kündigungsfrist. Klar, hätte ich aber bspw. im Dezember schon gewusst, dass das ein Theater wird, dass sich bis ins Frühjahr zieht, hätte ich ja aber auch schon früher gekündigt!

    Ich will nicht in die Situation kommen, doppelt Miete zahlen zu müssen. Sollte die alte Wohnung jetzt beispielsweise im Mai fertig werden, müsste ich (sofern sich kein Nachmieter findet) dafür noch bis Ende Juni bezahlen! Und das möchte ich natürlich tunlichst vermeiden! Komme ich aus diesem Mietvertrag irgendwie anders raus? Sonderkündigungsrecht wegen Nicht-Einhaltung von Renovierungsterminen, oder so? War vielleicht jemand schon mal in einer ähnlichen Situation und mag berichten?

    Viele Grüße! :-)
    Geändert von Eva* (23.03.17 um 14:19:01 Uhr)
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  2. #2
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    Ich würde dir empfehlen mal beim Mieterbund anzurufen.
    Kurze Auskünfte geben die, mWn, auch an Nichtmitglieder.
    Ansonsten kannst du dort aber auch einfach Mitglied werden. Dir wird dann sofort geholfen. Es gibt keine Sperrfristen oder Wartezeiten.
    Ich kann den Mieterbund eh nur jedem Mieter empfehlen. Es kostet zwar 90 Euro im Jahr Mitgliedsbeitrag aber die habe ich schon lange wieder raus.

  3. #3
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    Ok, danke Dir! Daran hab ich auch schon gedacht - hatte bisher die Hoffnung, das "unter sich" regeln zu können. :-/ Aber Mieterbund ist eine sehr gute Idee! Merci :-)
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  4. #4
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    naja - wir mussten mal 3! Monate doppelt miete bezahlen, weil wir eben 3 Monate frist hatten. wenn du gleich einen Nachmieter hättest, wäre es einfacher...

  5. #5
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    Da will aber meinen, dass der Fall hier gänzlich anders liegt. Schließlich ist ihre Wohnung seit Monaten unbewohnbar und kein Ende absehbar.
    Wo wohnst du denn jetzt und wie ist das mit der Miete? Bezahlst du sie weiter? Hat der Vermieter den Ersatzwohnraum gestellt?
    Geh unbedingt zum Mieterbund oder Mieterverein!
    Choose your battles wisely

  6. #6
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    Kündige sofort, und zwar sowohl fristlos wegen der Unbewohnbarkeit unter Bezugnahme auf die zahlreichen Aufforderungen, dir die Wohnung wieder zur Verfügung zu stellen, hilfsweise fristgerecht. Das bitte per Einschreiben/Rückschein. Gemäß § 543 Abs.1, Abs.2 Nr.1 BGB ist ein Grund zur fristlosen Kündigung gegeben, wenn dem Mieter die Nutzung der Mietsache entzogen wird. Das ist zwar grundsätzlich erst nach Setzung einer angemessenen Abhilfefrist möglich, § 543 Abs.3 Satz 1 BGB, aber das ist nicht der Fall, wenn die Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, § 543 Abs.3 Satz 2 Nr.1 BGB. Das ist hier, wenn gesagt wird, dass man nicht wisse, wie lange die Renovierung dauere, zwanglos der Fall. Ich gehe davon aus, dass du diese Äußerung belegen kannst.
    In einem solchen Fall sehe ich kein Problem mit der fristlosen Kündigung.

  7. #7
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    Wo wohnst du denn jetzt gerade, wenn die Wohnung seit letztem Winter nicht bewohnbar ist?

  8. #8
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    Hallo,

    entschuldigt, dass ich jetzt erst wieder von mir hören lasse. War beruflich out of order. Herzlichen Dank für den ganzen, lieben Input!

    Sofort nach dem Wasserschaden hat mir ein lieber Bekannter angeboten in eine Ferienwohnung zu ziehen, die ihm
    gehört. Hier wohne ich jetzt seit sechs Monaten. Habe kurzfristig Ende der Woche noch eine Termin beim Mieterschutzbund in meiner Stadt.

    Danke Janne für die ganzen Infos inkl. Paragrafen. Das hilft mir enorm weiter.
    Geändert von Eva* (27.03.17 um 23:59:33 Uhr)

  9. #9
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    Miete zahle ich dort seit dem Schadeneintritt nicht. Habe eine 100% Mietminderung erwirkt, da die komplette Wohnung nicht nutzbar ist.

  10. #10
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    Dass die Miete auf null gemindert ist, wenn du da nicht wohnen kannst, ist ja klar. Trotzdem ist der Mietvertrag dadurch nicht beendet, dafür braucht es eine Kündigung.

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