Vielleicht wird Deine Frage unter Punkt 7 beantwortet:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/201...beitsplatz/05/
Eigene Erfahrungen damit habe ich keine, weil ich auch nicht in Deutschland wohne.
Vielleicht wird Deine Frage unter Punkt 7 beantwortet:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/201...beitsplatz/05/
Eigene Erfahrungen damit habe ich keine, weil ich auch nicht in Deutschland wohne.
Bei uns im Unternehmen sind sie mit Teilzeit halbwegs willig, aber nur wenn man mindestens 25 Stunden macht, Vollzeit wäre 38. Ob man freie Tage hat ist bei uns Chefabhängig. Wenn der es der Personalabteilung so weitergibt, ist es kein Problem. Mein Chef wollte das allerdings nicht, also habe ich es gelassen. Ich denke die Regelung sieht vor, dass ein betrieblicher Belang dagegen sprechen müsste, damit sie es verbieten. Und so einen betrieblichen Belang findet der Arbeitgeben ja eigentlich immer, wenn er es will. Mir war es wichtiger, dass das Verhältnis zum Chef gut ist und deswegen habe ich darauf verzichtet.
Danke für eure Antworten!
Die Teilzeit beizubehalten wäre nicht das Problem, es hängt eher an dem freien Freitag. Da bin ich nicht sicher, ob ich den beibehalten kann.
Das ich den überhaupt hatte, lag daran, dass mein Chef nicht richtig gelesen hatte, was er da unterschreibt.
Madame, das Verhältnis aller MA zum Abteilungsleiter ist hier alles andere als gut
"Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe." René Descartes
Ja, das Problem ist hier ähnich. Die Frage ist ob es noch schlimmer werden kann oder ob es dann auch egal ist. Ich habe zum Beispiel stattdessen raus gehandelt, dass ich in Notsituationen Homeoffice amchen kann. Das war mir wichtiger. Hängt aber natürlich vom Job ab, ob das möglich ist!
Ich wird mir mal ein paar Gedanken machen
Homeoffice geht hier leider nicht...
"Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe." René Descartes
Ich hol das Thema nochmal rauf
Ich überlege mir nun tatsächlich, zu kündigen und was Neues zu suchen. Ich werde auch noch mit der Personalabteilung reden, aber meine Ansprechpartnerin ist noch im Urlaub.
Kann mir da jemand eine Info geben:
Kann ich zum Ende der Elternzeit kündigen, wenn ich mit den Bedingungen für die Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit nicht einverstanden bin?
Oder habe ich da eine Kündigungsfrist von x Monaten wie sonst auch?
Und gilt da vom Arbeitslosengeld auch eine Sperrfrist von 3 Monaten?
"Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe." René Descartes
soweit mir bekannt ist, innerhalb der Elternzeit 3 Monate zum Ende der Elternzeit. Ansonsten Kündigungsfrist gemäß Vertrag.
ALG gibt es dann auch erst nach 3 Monaten Sperrfrist, da Du ja selbst kündigst.
Falls Du eine Chance auf einen Aufhebungsvertag hast, mach das lieber. Dann fällt die Sperrfrist meist weg.